Renaturierung: Länder und Minister pochen auf abgestimmtes Vorgehen

Bei einer außerordentliche Landesagrarreferenten-Konferenz (LARK) im Beisein des Landwirtschaftsministers wurde für die Umsetzung der umstrittenen EU-Renaturierungsverordnung eine gemeinsam getragene Koordinierungsstelle gefordert.

Nachdem Österreichs Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung durch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler im Juni unter Missachtung einer rechtlich bindenden, einheitlichen Bundesländer-Stellungnahme erfolgte, soll sich nun der Europäische Gerichtshof (EUGH) mit der Aufhebung dieser Verordnung auseinandersetzen. Da die Verordnung bis zu einer solchen EUGH-Entscheidung in Kraft treten wird, haben die Landesagrarreferenten aller Bundesländer außer Wien nun in einer gemeinsamen Abstimmungsrunde über die Kernpunkte beraten und darüber hinaus die Einrichtung einer gemeinsam getragenen Koordinierungsstelle festgelegt.

Acht Länder, eine Positionierung

Die derzeitige Vorsitzende der LARK, Michaela Langer-Weninger, betont: „Die Länder, Gemeinden sowie die jeweils betroffenen Sektoren, insbesondere die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, sind vollumfänglich bei der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung einzubeziehen und müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich in führender Verantwortung sein. Wir haben uns heute auf eine klare, starke Position geeinigt, mit der wir in schwierige Verhandlungen eintreten werden.“ Im Falle einer Umsetzung der Verordnung brauche es laut Langer-Weninger „ein gemeinsames Vorgehen, um negative Auswirkungen auf die Länder, die Wirtschaft, die Gemeinden sowie die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft zu verhindern“.

Langer-Weninger: „wir Brauchen Ein gemeinsames Vorgehen, um negative Auswirkungen auch auf die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft zu verhindern.“

Langer-Weninger warnte auch vor einer „massive Kostenlawine“ für die Steuerzahler, was eine Abschätzung der Folgekosten sowie entsprechende Ausgleichszahlungen für die zu setzenden Maßnahmen erfordere. „Vor allem bereits geleistete Vorleistungen und die zahlreichen Naturschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen müssen vollumfänglich berücksichtigt und angerechnet werden“, so die LARK-Vorsitzende. Die ländliche Infrastruktur, insbesondere im Bereich Energie, Verkehr, Tourismus und leistbarer Wohnbau, dürfe keinesfalls gefährdet werden.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig erklärte dazu: „Jetzt braucht es Sachverstand anstatt ideologischer Alleingänge. Nur wenn die Betroffenen selbst die Umsetzung dieser umstrittenen Verordnung in die Hand nehmen, kann Naturschutz gelingen, ohne die Lebensmittelversorgung zu gefährden, den Wirtschaftsstandort massiv zu schwächen und die Entwicklung unserer Regionen zu gefährden.“

Weitere Vorgehensweise

Gemeinsam einigten sich die Länder mit dem Minister unter anderem auf folgende Forderungen zur diesbezüglich weiteren Vorgehensweise in Bezug auf die Erstellung und Umsetzung des nationalen Wiederherstellungsplans:

„Keine ideologischen Alleingänge mehr und Hauptbetroffene mit der Umsetzung betrauen“: Die Kompetenz für Naturschutz liege bei den Bundesländern, welche in Abstimmung mit dem Kanzleramt, dem Landwirtschaftsministerium und den betroffenen Sektoren den nationalen Wiederherstellungsplan entwickeln sollen.

Bis Jahresende soll eine von allen Beteiligten gemeinsam getragene Koordinierungsstelle für die Umsetzung eingerichtet werden.

Betroffene Sektoren, insbesondere Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, sind bei der Erstellung von Umsetzungsprojekten einzubeziehen. Die Einrichtung von fachspezifischen Arbeitsgruppen ist dabei zentral. Alle Grundlagenarbeiten in Form von Studien und Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit zuständigen Stellen und Sektoren durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen und Kosten der Umsetzung für die betroffenen Sektoren sowie Folgekosten sind zu kalkulieren, bereits im Vorfeld abzuschätzen und mit dem nationalen Wiederherstellungsplan in Form entsprechender Ausgleichszahlungen für zu setzende Maßnahmen abzugelten.

Weiters fordern die Vertreter der LARK die Anerkennung bisheriger Anstrengungen für bereits geleistete Naturschutzmaßnahmen oder Vorleistungen. Bei alldem gelte es zudem, zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Letztlich müsse insbesondere der Vertragsnaturschutz weiterhin Priorität haben.

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  • Renaturierung eines Flusslaufs: Thom Bal - stock.adobe.com
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AUTORRed. BW
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