Landesregierung hat neue Jagdverordnungen beschlossen

Die Verordnungen wurden von elf auf drei reduziert. Sie konkretisieren die allgemeinen Vorgaben des Oö. Jagdgesetzes und sind von großer Bedeutung und Reichweite für die jagdliche Praxis.

Für die knapp 20.000 Jäger in Oberösterreich gibt es ein neues gesetzliches Regelwerk.

Nachdem das neue oberösterreichische Jagdgesetz Anfang des Jahres beschlossen wurde und mit Beginn des Jagdjahres im April in Kraft getreten ist, wurden nun in der dieswöchigen Regierungssitzung die dazugehörigen Verordungen beschlossen. Damit wurde das Jagdrecht im Land ob der Enns nach mehr als 60 Jahren umfassend reformiert.

Aufwuchs von Mischwald gesichert

Die Jagdverordnungen bündeln die zuvor zersplitterte Rechtslage in drei übersichtliche Verordnungen und passen das Jagdrecht an aktuellen Gegebenheiten an. „Die Jagdverordnungen wurden im Umfang verschlankt und im Inhalt verfeinert. Sie sichern den Aufwuchs eines gesunden Mischwalds und damit den Wald der Zukunft. Gerade die neue Abschussplanverordnung ermöglicht es flexibler und praxisnäher zu agieren. Das ist heute wichtiger denn je, denn mit großen Aufforstungsflächen gilt es, einen Ausgleich zwischen Wald und Wild zu finden“, betonte Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger.

Die neuen Verordnungen konkretisieren die allgemeinen Vorgaben des Oö. Jagdgesetzes und sind von großer Bedeutung und Reichweite für die Praxis. Darin enthalten sind unter anderem angepasste Regelungen zu Gemeindejagdvorstand, jagdliche Legitimation, Mindestversicherungssumme für die Jagdhaftpflichtversicherung, Jagdprüfung, Jagdschutzorgane, Schonzeiten, Jagdhunde, Fallen, Schlichtungsverfahren und Abschussplan sowie eine vereinfachte Vertragserstellung durch die Verordnung über den Musterpachtvertrag.

„Die neue Schonzeitenregelung nimmt Rücksicht auf den veränderten Jahreszyklus der Tiere. Entsprechend der klimatisch bedingten Verschiebung von Brut- und Wurfzeiten werden Anpassungen in der Schonzeit vorgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die ökologische Ba­lance in unseren Wäldern, ebenso wie deren Artenreichtum, bewahrt bleiben“, so Langer-Weninger.

Das sagen Bauern- und Jagd-Vertreter

Auch die Landwirtschafts­kammer habe sich intensiv in die Erstellung der neuen Jagdverordnungen eingebracht: „Mit der neuen Jagdverordnung, der neuen Abschussplanverordnung und der neuen Verordnung zum Musterjagdpachtvertrag ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Stärkung des Grundeigentums gelungen. Für uns war wichtig, dass die Herausforderungen durch den Klimawandel in der Abschussplanverordnung Platz finden. Wir begrüßen ebenso das Schlichtungsverfahren, welches künftig die Wildschadenskommissionen auf Gemeindeebene ersetzen soll. Diese nominierten Schlichter leisten viel in der Mediation und fachlichen Objektivierung“, so Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger.

Die Verordnungen zum neuen Jagdgesetz seien für die Jägerinnen und Jäger sowohl Anleitung, Werkzeug als auch Rahmen für die Umsetzung der Jagd in der Praxis. „Die nachhaltige Nutzung des Wildes als naturnahes Lebensmittel, aber auch der Artenschutz sowie die zahlreichen wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft und die Grundbesitzer wurden bei den neuen Verordnungen gut und zeitgemäß berücksichtigt. Die Zukunft der Jagd ist damit mit vielen Möglichkeiten, Herausforderungen und Verantwortung ausgestattet. In bester Abstimmung zwischen Weiterentwicklung und Bewahrung ist der Weg für uns Jägerinnen und Jäger sowie für alle Beteiligten gut aufbereitet und in jeder Hinsicht zukunftsorientiert und zukunftsfähig. Ich danke allen, die konstruktiv daran mitgewirkt haben. Die Natur sagt Weidmannsdank“, so Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner.

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AUTORred TME
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