Weitere Abschussverordnung für Wolf im Tiroler Unterland

In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Kirchdorf i. T. im Bezirk Kitzbühel wurde vorgestern, Dienstag, ein totes Rind aufgefunden. Vier weitere Rinder wurden verletzt. Nach Begutachtung durch den örtlich zuständigen Amtstierarzt besteht der Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes.
 
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Die Verordnung wird aller Voraussicht im Laufe des heutigen Tages kundgemacht. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.
 
Im Bezirk Kitzbühel wurde im heurigen Jahr insgesamt acht Mal ein Wolf nachgewiesen. Im Gemeindegebiet von Kirchdorf i. T. kam es zuletzt Ende Jänner zu einem Wildtierriss – Mitte Februar im Gemeindegebiet von Fieberbrunn. Ende April wurde im Gemeindegebiet von Westendorf ein Wolf mittels Losung nachgewiesen. Im Gemeindegebiet von Hopfgarten im Brixental wurde in diesem Jahr bisher fünf Mal ein Wolf nachgewiesen, davon drei Mal mittels Wildkamera und zwei Mal mittels Losung.

- Bildquellen -

  • Wolf Cross Hair: Winterbilder – stock.adobe.com
- Werbung -
AUTORRed. JS
Vorheriger ArtikelAgrar-Terminmarkt (4. Juli ’24) / Druck aus den USA hält Weizen im Abwärtstrend
Nächster ArtikelEinheitswert: Die Hauptfeststellung ist passé