Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im EU-Parlament hat sich zu einem Kommissionsvorschlag über ein neues Sanierungs- und Abwicklungsrecht positioniert. Dessen Beschluss sehe aber einige wesentliche Veränderungen vor, die auch Auswirkungen auf bestehende Einlagensicherungssysteme haben könnten, warnt indes ÖRV-Generalsekretär Johannes Rehulka: „Die Pläne können zu einer Verunsicherung von Sparerinnen und Sparern führen.“
Der Österreichische Raiffeisenverband unterstütze vollinhaltlich die Zielsetzung der Gesetzesinitiative zur Förderung des Einlegerschutzes und den Erhalt des Vertrauens von Bankkunden. Die Vorschläge des EU-Parlaments würden diesem Ziel aber zuwiderlaufen.
So könnten nach den Plänen des EU-Parlaments die Mittel des gesamten nationalen Einlagensicherungsfonds künftig für andere Zwecke als die Auszahlung an Sparerinnen und Sparer verwendet werden. Laut Rehulka ist das „wohl kein Szenario, das im Sinne der Finanzmarktstabilität wünschenswert sein kann“. Schließlich sollen die Einlagensicherungen auch den höchsten Insolvenzrang verlieren, womit sie im Fall des Falles nicht bevorzugt aus der Insolvenzmasse bedient werden würden.
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