Bei Mais und Hafer sind Einfuhrobergrenzen bereits spruchreif. Bei den Weizenimporten herrscht in Brüssel noch Uneinigkeit.

Nachdem die Europäische Kommission bereits im Jänner Begrenzungen für Eier, Geflügelfleisch und Zucker aus der Ukraine vorgeschlagen hatte, verständigten sich Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments vergangene Woche darauf, die geplanten Importzölle in Form einer sogenannten „Notbremse“ auch auf Mais, Hafer, Getreideschrot und Gries sowie Honig auszuweiten. Die Notbremse sollte dann schlagend werden, wenn die Einfuhren den Durchschnitt der 2022 und 2023 importierten Mengen überschreiten.

Importe aus 2021 als Obergrenze

An diesem Referenzzeitraum für die Deckelung störten sich allerdings einige Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig dazu: „Nur ein funktionierender EU-Binnenmarkt kann sich auch solidarisch zeigen. Deshalb fordern wir gemeinsam mit Ländern wie Frankreich die bestmögliche Lösung zum Schutz unserer Bäuerinnen und Bauern bei gleichzeitiger Solidarität mit der Ukraine.“ Auch der europäische Dachverband der Bauern und ländlichen Genossenschaften, Copa-Cogeca, befand, es handle sich um einen „schwachen Kompromiss“.

Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) wurde diese Woche deshalb nachgebessert. Eine Mehrheit der Botschafter der EU-27 sprach sich für eine Ausweitung des Referenzzeitraums auf die zweite Hälfte des Jahres 2021 aus, als die Agrarimporte aus der Ukraine noch deutlich geringer waren.

Ausweitung auf Weizen steht im Raum

Totschnig zeigte sich über die Entscheidung im COREPER erfreut: „Erste Schritte für Verbesserungen bei einigen sensiblen Agrarprodukten sind bereits gelungen.“ Gemeinsam mit den östlichen Mitgliedstaaten und Frankreich wolle man jetzt noch eine Ausweitung der Zollvorgaben auf Weizen erreichen. „Wie es vom EU-Parlament selbst auch gefordert wurde“, so der Minister. Eben dort muss nun im Zuge der Trilog-Verhandlungen eine finale Einigung erzielt werden. Doch es herrscht Zeitdruck. Die kurz nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine erstmals eingeführten Zollbefreiungen laufen mit 5. Juni aus. Sollte bis dahin kein Beschluss auf dem Tisch liegen, treten die ursprünglich geltenden Handelshemmnisse für die Ukraine wieder in Kraft. Agra-Europe zufolge strebt das Parlament eine Abstimmung in der letzten Plenarwoche der Legislaturperiode Ende April an.

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AUTORClemens Wieltsch
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