Die Umfrage der Kommission richtet sich direkt an praktizierende Bäuerinnen und Bauern. Das Ausfüllen des Fragebogens sollte nicht mehr als 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse sollen im Herbst 2024 als Teil und eingeflossen in eine detaillierte Analyse veröffentlicht werden.
Für LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger ist klar: „Diese Chance muss genutzt werden.“ Aufgrund EU-weiter Bauernproteste und massiver Interventionen der bäuerlichen Interessenvertretungen auf europäischer Ebene habe die EU-Kommission endlich erkannt, dass sie ihre Pläne mehr „mit den Betroffenen, also den Bäuerinnen und Bauern“ vorab besprechen muss.
Moosbrugger: „Die EU-Kommission hat endlich erkannt, dass sie ihre Pläne mehr mit den Betroffenen, also den Bauern vorab besprechen muss.“
Laut Moosbrugger dürfen „nicht ständig über deren Köpfe hinweg neue Regelungen, meist unter dem Deckmantel der Klimafreundlichkeit, in die Wege geleitet werden, die unsere nachhaltige Land- und Forstwirtschaft in Europa behindern und lediglich CO2-intensiven Importen in die Hände spielen“. Ebenso kritisiert Moosbrugger den Brüsseler Amtsschimmel: „Es ist wichtig, dass unsere Bäuerinnen und Bauern und die Forstwirtinnen und Forstwirte auch arbeiten können, statt mit unnötiger Bürokratie lahmgelegt zu werden. Vereinfachungen und Entbürokratisierungen sind längst an der Zeit und müssen dringend auf den Weg gebracht werden.“
Mit der vor Kurzem online gegangenen Umfrage will die EU-Kommission bei den Landwirten erheben, inwieweit die Verfahren und Vorschriften im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und anderen EU-Vorschriften für Lebensmittel und Landwirtschaft eine Belastung darstellen. Dazu der LK Österreich-Chef und Bauernbund-Vizepräsident: „Dieser Schritt ist als positives Signal zu werten. Daher sollte die Umfrage auch von möglichst vielen Landwirten auch wirklich genützt und in weiterer Folge von der Kommission auch ernst genommen werden. Tatsächliche Vereinfachungen müssen das Ergebnis sein.“ Statt „dem EU-Wahlkampf geschuldeter Alibi-Aktionen“ oder gar „Beruhigungspillen“ brauche es laut Moosbrugger jetzt „wirkliche Verbesserungen“.
Nicht GAP generell infrage stellen
Keinesfalls soll in Brüssel aber die Gemeinsame Agrarpolitik als Ganzes infrage gestellt werden, ist der Kammerpräsident überzeugt. „Vielmehr sollen in Brüssel gezielt Elemente, wie etwa die GLÖZ-Standards, in den Fokus genommen werden, deren Umsetzung die Bäuerinnen und Bauern oft vor enorme Herausforderungen stellt.“ Mindestens ebenso wichtig wäre es, die EU-Vorschriften des Green Deals „auf ihre tatsächliche Praxistauglichkeit abzuklopfen“, so Moosbrugger.
Ausfüllhilfe zur Umfrage
Vorweg: Rechter Hand auf der Startseite kann unter „Languages“ für die Umfrage die Sprache Deutsch gewählt werden.
• Die Frage 1B betrifft GAP-Maßnahmen wie Direktzahlungen, Agrarumweltzahlungen (ÖPUL) und Zahlungen für das Benach-teiligte Gebiet (Ausgleichszulage), Investitionsförderung oder Niederlassungsprämie.
• In Frage 3 können als „Andere öffentliche oder private Regelungen“ etwa das AMA-Gütesiegel mit seinen diversen Zusatzmodulen, private Verbandsregelungen wie jene von Bio Austria oder private Handelsregelungen wie etwa von Ja! Natürlich zutreffen.
• In Frage 6 wird die Betriebsgröße erhoben: Nicht die Gesamt-fläche (inklusive Wald, aller Gebäude- und Hofflächen), sondern die bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche.
• In Frage 11 ist im Falle der MFA-Einreichung mittels LK als Dienstleistungserbringer „Andere“ anzugeben. Im Freitextfeld kann „Landwirtschaftskammer“ oder Ähnliches ergänzt werden.
• Mit Ausnahme der Frage 20 bezieht sich der Fragebogen rein auf die Umsetzung der GAP. Belastungen durch EU-Vorschriften für Lebensmittel und Landwirtschaft, die über die GAP hinausgehen – wie die EU-Entwaldungs-Verordnung (VO 2023/1115), detaillierte Vorgaben und Verpflichtungen für die Dokumentation der Pflanzenschutzmittel-Anwendung (VOs 1107 /2009, 2022/2379 und 2022/1173), knappe Fristen für Tiermeldungen (VOs 1760/2000 und 2016/429) sowie der Dokumentations- und Aufzeichnungsaufwand im Zuge der EU-Bio-Verordnung (VO 2018/484) – können daher ausschließlich in Frage 20 dargelegt werden.
- Bildquellen -
- Josef Moosbrugger: LK Österreich / APA-Fotoservice / Ludwig Schedl