In Oberösterreich nehmen derzeit 4891 Betriebe an der ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ teil. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Boden- und Gewässerschutz: Zum Beispiel durch das Anlegen von qualitativ hochwertigen Zwischenfrüchten mit darauf folgender Mulch- und Direktsaat der Folgekulturen oder durch das Begrünen von bevorzugten Abflussschneisen („Hot Spots“). Für einen flächendeckenden Boden- und Gewässerschutz sind hohe Teilnahmeraten unbedingt erforderlich. Ein Neueinstieg in diese Maßnahme ist noch heuer und nächstes Jahr im Zuge einer Beantragung im Mehrfachantrag (MFA) jeweils bis 31. Dezember möglich.
Kompakter Faktencheck
- Heuer vorletzte Einstiegsmöglichkeit bei Beantragung im MFA bis
31. Dezember - Teilnahme an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau“ oder „Begrünung von Ackerflächen System Immergrün“
- Anbau von erosionsgefährdeten Kulturen mittels Mulchsaat, Direktsaat oder Saat im Strip-Till-Verfahren im Anschluss an Begrünungskulturen gemäß Varianten 2, 4, 5 und 6 der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau“ oder bei über den Winter bestehen bleibenden Zwischenfrüchten gemäß Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen System Immergrün“
- Anhäufungen („Querdämme“) bei Kartoffeln: Anbau von Kartoffeln mit in wiederkehrenden Abständen (maximal 2 m) durchgeführten Anhäufungen in den Rinnen der Anpflanzdämme (ausgenommen in den Fahrgassen) zur Verhinderung von Wassererosion. Diese Anhäufungen sind bis zur Krautminderung beizubehalten; eine Ausnahme gibt es bei Saatkartoffeln.
- Begrünte Abflusswege auf Ackerflächen, die zumindest teilweise auf einem ausgewiesenen Erosions-Eintragspfad gemäß Anhang F liegen (siehe INSPIRE Agraratlas). Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung mit einem Leguminosenanteil unter 50 Prozent bis spätestens 15. Mai des Kalenderjahres oder Belassen eines bestehenden Begrünungsbestandes, Umbruch frühestens am 15. September des zweiten Jahres.
- Untersaaten bei Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume: Aktive Anlage von flächendeckenden Untersaaten mit mindestens drei Mischungspartnern zwischen den Reihen der Hauptkultur spätestens acht Wochen nach dem Anbau von Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume, spätestens jedoch bis zum 30. Juni.
Gründe zum Einstieg
- Unsichere Märkte: ÖPUL-Maßnahmen sind bis Ende 2028 klar definiert und kalkulierbar
- Gesetzliche Auflagen, zum Beispiel Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung, GLÖZ Standards Erfüllung der Auflagen durch freiwillige ÖPUL-Teilnahme mit Abgeltung
- Aktiv Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz setzen Humusaufbau
- Vermeiden von Bodenverlusten und somit von Konflikten mit geschädigten Anrainern
- Positives Image für die außerlandwirtschaftliche Bevölkerung zum Beispiel „Blühende Zwischenfrüchte im Herbst“
Fazit: Mit dem ÖPUL 2023 haben wir in Österreich ein Programm mit einer Vielzahl an Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse entsprechend abgegolten werden. Ein Neueinstieg in die Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ und/oder in andere ÖPUL-Maßnahmen, wie z. B. „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“, „Bodennahe Gülleausbringung und Separierung“ sollte ernsthaft in Betracht gezogen werden. Ziel sind jedenfalls hohe Teilnahmeraten, um boden- und gewässerschonende Landbewirtschaftungsmaßnahmen bestmöglich flächendeckend umsetzen zu können.
- Bildquellen -
- DS Zuckerrübe Tw: BWSB/Wallner