Der in vielen Pachtverträgen zur Wertsicherung des Pachtzinses verwendete „Agrarpreisindex“ (API) wird regelmäßig von der Statistik Austria berechnet und zum Online-Abruf bereitgestellt (www.statistik.at). Die Wertanpassung erfolgt jeweils mit dem Vorjahresindex, da ja die Indizes für das laufende Jahr immer erst zeitverzögert zur Verfügung stehen. Die Pachtzinsberechnung für 2023 erfolgt somit mit dem Indexwert für 2022, der seit Mitte August vorliegt und auch in der noch vorläufigen Version verwendet werden kann.
Zur Wertsicherung bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen empfohlen wird üblicherweise der „Agrarpreisindex für Land- und forstwirtschaftliche Produkte inkl. öffentlicher Gelder“. Der Index zeigt die Veränderung der Preise für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse (Forst, Pflanze, Tier), Betriebsmittel- und Investitionsausgaben an.
Berechnung mit dem Vorjahreswert
Die Tabellen stehen mit den Basisjahren 1995 = 100, 2010 = 100 sowie auch 2015 = 100 zur Verfügung. Wertsicherungsklauseln in neuen Verträgen sollten mit dem jeweils jüngsten Basisjahr abgefasst werden. Bei älteren Verträgen wird die verwendete Indexreihe jedes Jahr fortgeführt. Für Wertanpassungen sind die Indexwerte zweier Jahre gegenüberzustellen. Zu beachten ist, dass immer Indexwerte derselben Preisbasis und desselben Zeitraums zueinander in Relation gesetzt werden. Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Indexwerte für die verschiedenen Basisjahre.
Berechnungsbeispiel:
Pachtzins 2023 = Pachtzins 2022 ÷ API 2021 x API 2022
Bei Wertsicherung auf Basis 2010 = 100 ist für den API 2021 der Wert 118,1 einzusetzen, der API 2022 lautet auf 142,5. Auf dieser Grundlage erhöht sich der Pachtzins des Vorjahres um 20,66 Prozent (142,5 ÷ 118,1 = 1,2066).
Wertsicherung mit Getreidepreis
Die in älteren Pachtverträgen gebräuchliche Wertsicherung mittels Getreidepreis wird für Neuverträge nicht mehr empfohlen. Denn bei dieser Art der Wertsicherung bestimmt nur eine Kultur den Pachtpreis für die gesamte Fruchtfolge. Aktuelle Infos zur Abrechnung auf dieser Grundlage stellt die LK NÖ online bereit.
- Bildquellen -
- 2337 W02 S Pachtzins: agrarfoto.com