Recht auf Kinderbetreuung: Tirol will Vorreiter werden

Bildungsgerechtigkeit war das Stichwort der Herbstklausur der Tiroler Landesregierung Anfang der Woche. Das Recht auf Kinderbetreuung und -bildung soll in den nächsten Jahren umgesetzt werden.

Ein anspruchsvoller 10-Stufen-Plan soll das Recht auf Kinderbetreuung stützen.

Tirol will das Recht auf Kinderbetreuung und -bildung verankern. Das war der Tenor der Herbstklausur der Tiroler Landesregierung, die Anfang der Woche stattfand. 

„Tirol wird das erste österreichische Bundesland sein, das ein Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung einführen wird. Ein solches Recht bedeutet für uns, dass wir jedem Kind einen passenden Platz vermitteln – im Wohnort, in der Region, entlang oder am Arbeitsort der Eltern. Das schafft für die Kinder in Tirol die beste frühkindliche Bildung und für die Eltern echte Wahlfreiheit. Damit eine leistbare, ganztägige, ganzjährige und bedarfsorientierte Kinderbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr möglich wird, haben wir einen konkreten und machbaren 10-Punkte-Maßnahmenplan beschlossen. Wir nehmen in einem ersten Schritt 50 Millionen Euro in die Hand, investieren in Personal und Infrastruktur, vereinfachen aber auch die Arbeit der Gemeinden und privaten Erhalter und entlasten die Pädagoginnen und Pädagogen. Wir starten 2024/2025 mit Pilotregionen, ab dem Herbst 2026 wird das Recht in ganz Tirol greifen“, verkündet LH Anton Mattle erstmalig in Österreich ein Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung. 

Bildungslandesrätin Cornelia Hagele ergänzt: „Unser Ziel ist klar: Jedes Kind ab zwei Jahren, welches einen Platz braucht, muss in Tirol einen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz finden. Unser Plan steht – die Kinderbildung wird in Tirol weiter gestärkt. Das zentrale Element sind die Pädagoginnen und Pädagogen. Hier wird es Investitionen in Ausbildung und Rahmenbedingungen geben. Wir sind aber auch als gesamte Gesellschaft gefordert, das bestehende Personal entsprechend wertzuschätzen und neue engagierte Pädagoginnen und Pädagogen zu gewinnen. Dazu wird es eine breit angelegte Kampagne geben. Gleichzeitig streben wir die Novellierung des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes an, mit welcher wir vor allem mehr Flexibilität schaffen und uns aus ‚starren‘ Strukturen lösen wollen.“

Bäuerliche Perspektive

LH-Stv. Josef Geisler befürwortet die Bestrebungen, auch aus bäuerlicher Sicht: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gerade in der arbeitsintensiven Landwirtschaft ein Drahtseilakt. Durch das Recht auf Kinderbetreuung wird der Druck, der auf den Eltern liegt, erheblich gesenkt.“ Neben der Kinderbetreuung werde auch die Betreuung pflegebedürftiger Menschen im Maßnahmenplan berücksichtigt.

Ebenso werde aktuell mit Bildungslandesrätin Hagele über Kinderbetreuung am Bauernhof gesprochen, so Geisler: „Fachlich versierte Bäuerinnen und Bauern könnten durch die Tagesbetreuung am Hof als weitere Ressource in der Kinderbetreuung einen großen Beitrag leisten und zugleich ein weiteres wirtschaftliches Standbein für den Betrieb schaffen.“

Dass die Landwirtschaft schon längst auf die Bedürfnisse der Kleinsten achte, zeige sich auch am Bildungsangebot der landwirtschaftlichen Lehranstalten: Seit dem Schuljahr 2019/2020 können Schüler der fünf Tiroler Fachschulen für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement in Lienz, St. Johann/Weitau, Rotholz, Imst und Landeck/Perjen im Rahmen des Schwerpunkts Gesundheit und Soziales die Ausbildung zur Assistenzkraft in Kinderbetreuungseinrichtungen in ihrer Schulzeit absolvieren.

Massnahmenplan

1. Einrichtung von Koordinierungsstellen, digitale Plattform und Start der Pilotregionen
2. Infrastrukturoffensive Kinderbildung und Kinderbetreuung
3. Attraktivierung des Dienst- und Besoldungsrechts
4. Imagekampagne zur Personalgewinnung in der Kinderbildung und Kinderbetreuung
5. Auswertung der Bedarfserhebung und des Entwicklungskonzepts
6. Einrichtung einer Implacementstiftung „Elementarbildung Tirol“
7. Ausbau von Betriebskinderbetreuung
8. Ausbau der Tageselternstruktur
9. Entwicklung eines Finanzierungskonzepts
10. Verwaltungsvereinfachung

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  • 230911 FITSCH 04: Fitsch
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AUTORRed. HP
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