In Deutschland bleibt der Brutabbruch bis zum 14. Tag weiterhin erlaubt.

Bisher hatte das Tierschutzgesetz ab 2024 ein Verbot des Tötens von männlichen Hühnerembryos nach dem sechsten Bruttag vorgesehen. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach ein schmerzfreier Abbruch der Bebrütung von männlichen Embryonen bis zum 13. Bruttag möglich ist, veranlassten die Berliner Ampelkoalition nun im Zuge der Änderung von Öko-Landbaugesetz und Öko-Kennzeichnungsgesetz, auch das Tierschutzgesetz entsprechend anzupassen. Man schaffe Planungssicherheit für Legehennenhalter und Brütereien, wird auf der Regierungsbank betont. Trotzdem werden weiter Entwicklungen zur ehestmöglichen Geschlechtsbestimmung im Ei forciert. „Jeder Tag, den eine Brüterei einsparen kann, weil nicht weiter bebrütet werden muss, ist ein Gewinn“, heißt es.

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AUTORRed. CW
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