In einigen Wochen geht es für rund 200.000 Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde in Tirol wieder auf die Almen. Im Februar dieses Jahres hat der Tiroler Landtag die gesetzlichen Voraussetzungen für eine rasche Entnahme von Risiko- und Schadwölfen ohne Einspruchs- und Verzögerungsmöglichkeiten geschaffen. Nun hat die Landesregierung die begleitenden Verordnungen erlassen. Diese treten mit 1. April 2023 in Kraft.
„Wölfe, die eine potenzielle Gefahr für Menschen darstellen und Weidetiere auf unseren Almen angreifen, geben wir zum Abschuss frei. Wir haben klar definiert, was ein Risiko- oder ein Schadwolf ist. Außerdem haben wir alle Tiroler Almen nach einem österreichweit gültigen, von Fachleuten erarbeiteten Kriterienkatalog als Alpschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Gebieten ist Herdenschutz nicht zumutbar, verhältnismäßig oder machbar. Es gibt dort also keine gelinderen Mittel als den Abschuss von Wölfen, die erheblichen Schaden anrichten“, erläutert LHStv Josef Geisler.
Damit werde auch den EU-Vorgaben nach einer Einzelfallbeurteilung und Alternativenprüfung Rechnung getragen. „Mit dieser Vorgangsweise haben wir zum Schutz der Bevölkerung und der Almwirtschaft nunmehr die Möglichkeit geschaffen, rasch einzugreifen. Außerdem bleibt die Anonymität der Jägerschaft gewahrt. Der Wolf gehört in die Wildnis, aber von alleine wird er dorthin leider nicht zurückkehren. Wir waren es der Bevölkerung schuldig, dieses immer größer werdende Problem verlässlich und konsequent zu lösen“, betont LHStv Georg Dornauer.
Taugliche Handhabe gegen Problemtiere
354 Schafe und Ziegen sowie ein beinahe ausgewachsenes Rind sind im vergangenen Jahr 2022 Wölfen zum Opfer gefallen, zahlreiche Weidetiere werden vermisst. Für einen Großteil der getöteten Schafe zeichneten fünf der 19 im vergangenen Jahr nachgewiesenen Wölfe verantwortlich. Alle Abschussbescheide gegen diese Wölfe wurden von Umweltorganisationen beeinsprucht. „Es wird auch im heurigen Almsommer Risse geben – und es wird auch kein wolfsfreies Tirol geben“, will LHStv Geisler keine falschen Erwartungen wecken, „aber wir haben jetzt eine taugliche Handhabe gegen Problemtiere“. Allein im ersten Quartal des heurigen Jahres wurden fünf verschiedene Wolfsindividuen in Tirol bestimmt.
Abschussgenehmigung gilt für acht Wochen innerhalb von zehn Kilometern
Greift ein Wolf sachgerecht geschützte Tiere etwa auf Heimweiden oder wiederholt Weidetiere in den Alpschutzgebieten an, wird er von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben. Das gilt auch, wenn bei einem einzelnen Angriff mindestens fünf Schafe oder Ziegen getötet oder zumindest ein Rind, Pferd oder Esel getötet oder verletzt werden. Eine vorherige Bestimmung des Individuums ist nicht notwendig. Die Abschussgenehmigung gilt für höchstens acht Wochen innerhalb eines Radius von zehn Kilometern des ersten Angriffs.
Gefährdet ein Wolf die öffentliche Sicherheit, ist ebenso rasches Handeln angesagt. Taucht ein Wolf mehr als einmal in Siedlungen oder bei bewirtschafteten Gebäuden auf, nähert er sich im offenen Gelände Menschen, verharrt dort oder lässt sich nicht vertreiben, wird er als Risikowolf eingestuft und ebenso zum Abschuss freigegeben wie bei Angriffen auf Hunde.
Tiroler Almen „nicht schützbar“
„Der Erhalt der Almwirtschaft und eine nachhaltige Bewirtschaftung und Beweidung durch Almtiere liegt im öffentlichen Interesse. Auf Basis des Almschutzgesetzes haben wir jede einzelne der rund 2.100 Almen auf ihre Schützbarkeit hin untersucht. Das Ergebnis: Sämtliche Tiroler Almen sind nach den Kriterien der Zumutbarkeit, Verhältnismäßigkeit und faktischen Möglichkeiten nicht schützbar und wurden deshalb als Alpschutzgebiete ausgewiesen“, räumt LHStv Geisler mit der Vorstellung auf, dass man neben jedes Schaf einen Hirten mit Hund stellen könne. Heimweiden hingegen seien sehr wohl mit einem wolfsabweisenden Elektrozaun schützbar: „Hinter dem Haus ist ein Zaun zu machen.“
Datenblatt für jede Tiroler Alm
Zur Beurteilung der Schützbarkeit der Almen wurden Kriterien herangezogen, die FachexpertInnen aller Bundesländer mit Ausnahme von Wien erarbeitet haben. Der Kriterienkatalog beinhaltet Parameter wie Hangneigung, Wasserläufe, Straßen und Wege oder auch die Bodenbeschaffenheit. Für jede einzelne Alm in Tirol gibt es ein Datenblatt. Anwendung findet der Kriterienkatalog etwa auch im benachbarten Bayern.
„Der Wolf ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht. Mit der Almwirtschaft haben wir in Tirol eine besondere Situation. Unser Ziel bleibt weiterhin die Senkung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie. Der Wolf soll – wie jedes andere Wildtier auch – bejagt und reguliert werden“, sind sich die beiden Landeshauptmann-Stellvertreter einig. Darauf werde man mit vereinten Kräften in Brüssel hinarbeiten.
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- SeebenAlm2: Land Tirol