Die Stufe 2 des Stromkostenzuschusses richtet sich an Betriebe mit Tätigkeiten in einem stromintensiven Bereich. Dabei werden folgende Tätigkeitsfelder beziehungsweise Betriebszweige der landwirtschaftlichen Urproduktion, des landwirtschaftlichen Nebengewerbes oder sonstiger nicht gewerblicher Art umfasst:
- Elektrische Beregnung landwirtschaftlicher Flächen
- Elektrische Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Produktion von Gemüse, Obst oder Zierpflanzen im geschützten Anbau
- Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Innenräumen mittels Einsatzes elektrisch betriebener Anlagen (Pilze, Hanf, Schnecken, Insekten)
- Aquakultur und Teichwirtschaft mit elektrisch betriebenen Anlagen
- Weinproduktion
- Vermietung von Privatzimmern und Ferienwohnungen
- Be- und Verarbeitung sowie Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
- Buschen- und Almausschank
Antragstellung unbedingt bis 17. April erforderlich
Als Bemessungsgrundlage dient der durchschnittliche Jahresstromverbrauch, der 7.500 kWh übersteigen muss. Zudem werden pauschale Abgeltungen der Stufe 1 abgezogen. Zur Berechnung des Zuschusses wird der sich ergebene Wert mit 10,4 Cent/kWh multipliziert. Die Auszahlung wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen. Vor Antragstellung wird empfohlen, anhand des sehr einfach zu bedienenden Entlastungsrechners auf der Homepage der LK Niederösterreich zu überprüfen, ob aufgrund des
tatsächlichen Stromverbrauches ein Anspruch auf Stromkostenzuschuss besteht.
Um eine Förderung zu erhalten, ist ein MFA 2022 notwendig. Dieser kann bis spätestens 17. April 2023 nachgereicht werden. Die Beantragung erfolgt im eAMA unter „Eingaben -> Andere Eingaben“ im AMA-Bereich MFA unter dem Titel „Antrag auf Stromkostenzuschuss-Landwirtschaft für stromintensive Betriebe“.
Der Antrag muss also zwischen 6. Februar und 17. April gestellt werden und kann selbstständig mit den eAMA Zugangsdaten (Betriebsnummer + PIN Code) ohne Handysignatur vorgenommen werden. Um den Antrag fristgerecht einbringen zu können, ist eine allfällig notwendige Meldung eines Bewirtschafterwechsels oder eine Stammdatenaktualisierung rechtzeitig durchzuführen. In diesem Fall sollte ein Termin mit der jeweiligen Bezirksbauernkammer vereinbart werden.
Im Online-Formular ist der angegebene Tätigkeitsbereich/Betriebszweig sowie der durchschnittliche Stromverbrauch zu belegen. Für den im Antrag ausgewählten Tätigkeitsbereich können die im AMA-Merkblatt „Stromkostenzuschuss Landwirtschaft“ definierten Dokumente zum Nachweis hochgeladen werden. Bei Nichtvorhandensein der erforderlichen Unterlagen werden auch Fotos mit Standortdaten („Geotagging“) akzeptiert. Der Stromverbrauch über einen zusammenhängenden Zeitraum von 24 Monaten ist anhand der beiden letztverfügbaren Jahresstromrechnungen nachzuweisen. Diese Rechnungen sind ebenfalls im Antrag hochzuladen. Betrachtet werden alle am Betrieb vorhandenen Zählpunkte. Der früheste Beginn des Abrechnungszeitraumes ist mit 1. Dezember 2019 datiert. Die Anschrift des Rechnungsempfängers auf den Stromrechnungen kann vom Bewirtschafter abweichen, sofern die Betriebsadresse übereinstimmt. Alle Unterlagen müssen als PDF hochgeladen werden.