Die vor genau einem Jahr verabschiedete Wolfsverordnung wurde auf Initiative von Agrar- und Jagdlandesrat Martin Gruber (ÖVP) in der Regierungssitzung vom 24. Jänner novelliert. Nach wie vor ist das südlichste Bundesland damit das einzige das hierzulande die Entnahme von Schad- und Risikowölfen ermöglicht.
Die grundsätzliche Funktion der Verordnung bleibt dabei erhalten. Konkret wird zunächst die verpflichtende Vergrämung erleichtert. Künftig kann diese von jedermann durchgeführt werden und nicht wie bisher nur von Grundbesitzern, Tierhaltern oder Jägern. Zusätzlich muss der zweite Vergrämungsversuch nicht mehr durch einen Warnschuss erfolgen, sondern kann auch mit einem einfachen akustischen Signal passieren. Die Meldung von Sichtungen und Vergrämungsversuchen erfolgt künftig einheitlich über die Website der Kärntner Jägerschaft.
Raschere Einstufung als Risikowolf
Weiters werden die Risszahlen zur Klassifizierung als Schad- und Risikowolf gestrafft. Ab sofort wird diese auf einzelne Tierarten bezogen und jeweils in Relation zur ortsüblichen Herdengröße gesetzt. Auch die absolute Risszahl, ab der ein Wolf als Schadwolf gilt, wurde nach unten korrigiert.
Außerdem nimmt die Verordnung auch Rücksicht auf Ereignisse, wie sie im Vorjahr in der Gailtaler Ortschaft Dellach passiert sind, als 30 Tiere auf einer geschützten Heimweide gerissen wurden. “In einem solchen Fall kann der Wolf nun sofort vom Rissbegutachter als Risikowolf eingestuft werden, der dann zum Abschuss freigegeben ist”, wie Gruber betont. Bisher musste ein Wolf mehrmals auffällig werden, um diesen Status zu erreichen.
Erweiterung der Jagdgebiete
Nicht zuletzt werden auch die Jagdgebiete in der Verordnung angepasst. Nun ist der Abschuss nicht nur mehr in einem 10 km Radius rund um den letzten Riss, sondern in allen von diesem Radius berührten Jagdgebieten möglich. Nun sei laut Gruber der rechtliche Rahmen ausgeschöpft. „Mehr ist auf Kärntner Ebene nicht machbar. Alles Weitere muss jetzt auf EU-Ebene passieren”, so der Landesrat.
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