Der Ministerrat hat am 4. Mai 2022 weitere Fortschritte beim Tierwohl beschlossen. Konkret gibt es Änderungen im Tierschutzgesetz, der 1. Tierhaltungsverordnung und im Tiertransportgesetz. Zwar liegt Österreich im Ranking der Tierschutzorganisation „World Animal Protection“ unter 50 Staaten weltweit auf Platz eins, doch sollen die hohen Standards in Österreich kontinuierlich weiter verbessert werden:
Im Tierschutzgesetz sind ein Verbot des Tötens lebensfähiger Küken – außer diese dienen nachweislich der Futtergewinnung für Zoos, Greifvogelstationen etc., ein Verbot des Verbringens von Säugetieren zur Schlachtung, die sich offensichtlich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden (außer bei tierärztlicher Indikation geboten) sowie die Abschaffung der bestehenden Ausnahmetatbestände für die dauernde Anbindehaltung bei Rindern mit einer Übergangsfrist bis 01.01.2030 verankert. Zudem gibt es bis 31.12.2026 ein Projekt zur Evaluierung der Haltungssysteme im Bereich der Buchten und Bodengestaltung bei der Haltung von Schweinen. Auch soll es im Grünen Bericht ein gesondertes Kapitel über den Fortschritt hinsichtlich der Weiterentwicklung der Stallbausysteme und der Fördermaßnahmen im Schweinebereich geben.
In der Tierhaltungsverordnung wurde das Kupieren des Schwanzes bei Schweinen neu geregelt. Das Kupieren ist künftig nur mehr dann erlaubt, wenn Eingriff nicht routinemäßig und erforderlich ist. Es wurden Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens und deren Dokumentation mit verpflichtender Risikoanalyse und weitere Maßnahmen in diesem Bereich beschlossen. Zudem soll es einen neuen gesetzlichen Mindeststandard für neu gebaute, umgebaute oder erstmals in Betrieb genommene Gruppenhaltungen von Absetzferkeln, Mastschweinen und Zuchtläufern ab 01.01.2023 geben. Die Haltung in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ist damit verboten, ein erhöhtes Platzangebot, planbefestigter Liegebereich und Beschäftigungsmaterial sind notwendig. Auch neu ist die Einführung einer neuen Form der Biodiversitäts-Weide bei Legehennen. Diese soll die Nutzung der Auslauffläche durch das Geflügel attraktiver und effizienter machen.
Im Tiertransportgesetz wird die Übermittlung der Daten aus den Retrospektivkontrollen von Langstreckentransporten Drittstaaten künftig erforderlich sein. Die Transportfähigkeit von Kälbern soll frühestens ab drei Wochen und bei guter Gesundheit gegeben sein. Ausnahmen soll es für den innerbetrieblichen Transport oder für Transporte zur Bestandsergänzung geben. Zudem kommt ein Verbot von Schlacht- und Masttiertransporten in Drittstaaten.
Nach intensiven Verhandlungen hat Gesundheitsminister Johannes Rauch gestern das gemeinsam verhandelte Tierwohl-Paket im Ministerrat eingebracht. Es liegt nun zur Begutachtung vor. Für Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger ist entscheidend, „Dass wir diesen Weg nicht gegen, sondern gemeinsam mit unseren Bäuerinnen und Bauern gehen und sie dabei unterstützen.“ Dafür sollen jährlich 120 Mio. Euro Investitionsförderungen für Tierwohl-freundliche Ställe zur Verfügung stehen. In der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik seien ab 2023 zudem 20 Mio. Euro pro Jahr mehr für Tierwohlmaßnahmen als Anreize vorgesehen.
Bauernbund-Präsident Georg Strasser begrüßt den Kompromiss mit den Grünen: “Wir werden uns beim Tierwohl kontinuierlich weiterentwickeln. Wichtig ist, dass die Entwicklung Hand in Hand mit den Bäuerinnen und Bauern und den Branchen geht. Dafür haben wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner auf allen Ebenen lange verhandelt. Es war nicht einfach, aber ich bin mit dem Endergebnis zufrieden.”
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