Es mag vielen vorkommen, als sei das heurige Jahr, ein Jahr der Lockdowns und damit des Stillstands“, erklärt Bauernbund-Landesobmann Rupert Quehenberger: „Zumindest in der Agrarpolitik gilt das aber nicht.“ Viel Gutes sei 2021 für die bäuerlichen Familienbetriebe beschlossen und umgesetzt worden. Wenngleich es nun in den Wirren der 4. Corona-Welle in Vergessenheit geraten scheint. „Nehmen wir die ökosoziale Steuerreform, die erfolgreichen GAP-Verhandlungen auf EU-Ebene oder die Umsetzung der UTP-Richtlinie. Allein von diesen drei Meilensteinen wird die heimische Landwirtschaft und damit die Bäuerinnen und Bauern nachhaltig profitieren.“ Zu Wege gebracht und auch durchgesetzt wurde vieles vom Bauernbund. „Wir stehen zu jeder Zeit für unsere Bäuerinnen und Bauern ein. Ein Lockdown, gesellschaftlicher oder politischer Gegenwind lassen uns davon nicht abweichen. Ich bitte Sie Gleiches zu tun und dem Bauernbund treu zu bleiben und ihn nicht für unpopuläre Entscheidungen anderer abzustrafen. Der Bauernbund lässt sich nicht von einem Virus oder Lockdown stoppen. Doch nur mit Ihrem Beitrag und Ihrer Mitgliedschaft kann er weiterhin eine starke Stimme und Vertreter des ländlichen Raums sein“, so das leidenschaftliche und eindringliche Appell Quehenbergers.
Was der Bauernbund 2021erreicht und umgesetzt hat
Ökosoziale Steuerreform: Sie bringt eine Entlastung für Klima wie Bauern. Trotz CO2-Bepreisung werden die landwirtschaftlichen Betriebe nicht belastet. Der regionale Klimabonus, eine Steuerrückvergütung für Agrardiesel ein Sonderinvestitionsprogramm für klimaautarke Bauernhöfe sowie mehr Chancengleichheit im Lebensmittelsektor durch die höhere Besteuerung weitgereister Produkte sorgen dafür.
UTP-Richtlinie: Mit 1. Jänner 2022 tritt das Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetz, welches die EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken auf nationaler Ebene umsetzt, in Kraft. Damit wird die Übermacht des Handels am Lebensmittelmarkt beschnitten und deren Spielchen ein Ende bereitet. Die Einrichtung einer eigenen Ombudsstelle erlaubt es Bäuerinnen und Bauern schnell, einfach und anonym Beschwerde zu erheben.
GAP 2023: Der österreichische Weg einer nachhaltigen, kleinstrukturierten Landwirtschaft konnte durch die Absicherung der Ländlichen Entwicklung (2. Säule) und der damit verbundenen Erfolgsprogramme (ÖPUL, AZ) sowie der Zweckwidmung von mehr als 72 Milliarden Euro für Klima- und Umweltleistungen aus der 1. Säule (Direktzahlungen) und durch die Anrechnung der Umwelt- und Klimaleistungen der Ländlichen Entwicklung bei den Öko-Regelungen gesichert werden.
Herkunftskennzeichnung: Die im Regierungsprogramm verankerte und viel diskutierte verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung sowie in verarbeiteten Lebensmitteln befindet sich in der Finalisierung. Aktuell ist eine von drei Verordnungen, die diese Forderung in ein Gesetz gießen soll, in Begutachtung.
Wolf-Entnahme: Lange hatte der Bauernbund dafür gekämpft, nun ist eine Entnahme von sogenannten Problemwölfen zeitnah gesetzlich möglich. Basierend auf dem Jagdgesetz können per Verordnung Maßnahmengebiete, in denen die Entnahme eines Problemwolfs möglich ist, festgelegt werden. Voraussetzung ist die vorherige Feststellung eines Problemwolfs (Wolfsmanagementplan).
Darüber hinaus hat der Bauernbund unter anderem eine Erhöhung der Agrarinvestitionskredite (AIK) ermöglicht, diverse Corona-Unterstützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft durchgesetzt, den Breitbandausbau im ländlichen Raum forciert, das EAG mitbeschlossen und den Tierwohlpakt für weniger Kälberexporte und bessere Vermarktungspreise beschlossen.
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