Nicht nur die Eingriffe für Bauprojekte verbrauchen Äcker und Wiesen, sondern auch die Ausgleichsmaßnahmen dafür. Und das wiederum geht fast immer zu Lasten der Landwirtschaft, die durch den verordneten Ausgleich zumeist zusätzlich wertvolle Flächen verliert“, betont der Bauernbund-Landesobmann und Agrarlandesrat Max Hiegelsberger. Verdeutlicht werde dies derzeit an einem Beispiel im Bezirk Freistadt.
Im Zuge der Errichtung der S10 wurde seitens der Umweltanwaltschaft sowie der Naturschutzabteilung des Landes und der Bezirkshauptmannschaft Freistadt verlangt, zu den bereits 160 Hektar ökologischen Ausgleichsflächen weitere 20 Hektar anzulegen.
Abtrag von 45.000 Kubikmeter Humus
In der Gemeinde Lasberg soll demnächst auf einer neun Hektar großen Wiesenfläche im Ortsteil Pilgersdorf Humus abgetragen werden. Die Fläche ist im Besitz der Asfinag und soll zur Sanierung von landwirtschaftlichen Grundstücken verwendet werden, die beim Bau der Schnellstraße beschädigt wurden. Insgesamt ist vorgesehen 45.000 Kubikmeter fruchtbaren Humus abzutragen. „Die Böden müssen hergerichtet werden, aber es dürfen keine zusätzlichen Flächen dafür vernichtet werden“, kritisiert der Freistädter Bauernbund-Bezirksobmann Josef Mühlbachler das geplante Vorhaben. Der benötigte Humus hätte auch von diversen Bauvorhaben in der Umgebung zugekauft werden können.
Die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen sei jedenfalls zu hinterfragen. „Wenn man 30 Zentimeter Humus und noch 40 Zentimer Oberboden abträgt, wird man darauf nicht mehr produzieren können. Hierbei handelt es sich um Bodenvernichtung auf ewige Zeit“, betont Mühlbachler.
Offen bleibt auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Kompensationsmaßnahmen: Die Kosten der Maßnahmen dürfen nicht außer Verhältnis zum erzielten positiven Effekt stehen. Insgesamt seien für den Abtransport der Erdmassen laut Mühlbachler circa 4500 Lkw-Fuhren notwendig: „Alleine das ist ein ökologischer Wahnsinn.“
Nur wirksamer Ausgleich ist ökologisch
Das System der Ausgleichsmaßnahmen stehe und falle mit der Sinnhaftigkeit, dem langfristigen Erhalt und der gesellschaftlichen Akzeptanz. Nur wenn der Ausgleich sichtbar, spürbar, und wirksam werde, sei er ökologisch glaubwürdig. „Es kann nicht Sinn und Zweck der Eingriffsregelung sein, mit ihr das zu verwirklichen, was der Naturschutz oder andere schon immer einmal gerne verwirklichen oder versuchen wollten. Manches Mal habe ich den Eindruck, die Vorschreibungskataloge ähneln einem Wunschkonzert, bei dem der Frage der Realisierbarkeit und Sinnhaftigkeit offenbar zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird“, ärgert sich Hiegelsberger.
In den letzten Jahren habe man die Probleme der Landwirtschaft mit der Naturschutzbehörde immer wieder aufgezeigt. Mühlbachler fordert deshalb Naturschutzlandesrat Haimbuchner von der FPÖ auf, endlich für eine praxisgerechte Umsetzung des Naturschutzgesetzes im Bezirk Freistadt zu sorgen. „Nur mit gegenseitiger Wertschätzung können die Anliegen des Naturschutzes gemeinsam mit der Landwirtschaft angegangen werden.“