GAP: Vor finaler Verhandlungsrunde

Elisabeth Köstinger hofft auf eine Super-Trilog-Einigung noch unter portugiesischer Präsidentschaft sowie auf auf praktikable Regeln. Foto: Europäischer Rat

Vor beinahe drei Jahren, im Juni 2018, stellte die EU-Kommission ihre Vorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vor. Nach rechtlichen Verzögerungen wurden mittlerweile die beiden Übergangsjahre 2021/22 vorgesehen, in denen weitestgehend die bisherigen Regeln der Periode 2014 bis 2020 gelten.
Nachdem sich der Rat und das EU-Parlament im Herbst auf ihre Positionen geeinigt haben, laufen seit November die Trilog-Verhandlungen mit der Kommission. Am 25. und 26. Mai findet der „Super-Trilog“ zu allen drei GAP-Verordnungen statt, am 26. und 27. Mai die Sitzung des Rates Landwirtschaft und Fischerei. Vom derzeit portugiesischen Ratsvorsitz wird dann eine Einigung angestrebt.
Worum geht es dabei? Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „In erster Linie darum, die Regeln für die GAP-Strategiepläne festzulegen, die von 2023 bis 2027 in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Sie alle werden solche vorlegen. Die Kommission wird diese im Verlauf des nächsten Jahres genehmigen.“
Was sind nach wie vor die Knackpunkte? „Die künftigen Umweltanforderungen, Stichworte Konditionalität und Öko-Regelungen, sowie um die Direktzahlungen im Detail. Das EU-Parlament hat zudem die Frage der Landarbeiterrechte ins Spiel gebracht. Für Österreich wesentlich ist außerdem, die Basiszahlung auf Almflächen wie bisher differenzieren zu können.“
Umweltanforderungen
Bei der Konditionalität geht es um die Anforderungen, die Betriebe einhalten müssen um Direktzahlungen sowie flächen- und tierbezogene Zahlungen aus der Ländlichen Entwicklung vollständig zu erhalten. Umwelt- und Klimaschutz sind dabei zentrale Ziele mit Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie gleiche Standards für einen „Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand der Flächen“ (GLÖZ).
Bei Letzteren geht es um das Ausmaß eines verpflichtenden Anteils an Brachflächen, um Fruchtfolge/Anbaudiversifizierung, Erosionsschutz oder Erhaltung von Dauergrünland. Köstinger: „Beim abschließenden Trilog werden die GLÖZ-Standards 8 und 9 im Mittelpunkt stehen, also das Bodenpotenzial und die Stilllegung oder produktive Flächenbewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel.“ Österreich vertritt dabei den Standpunkt, dass die Erhaltung des Bodenpotenzials auch mit der Anbaudiversifizierung erreicht wird. „Beim GLÖZ-Standard 9 ist unsere Position, dass dieser nur auf Ackerflächen bezogen sein soll.“ Uneinigkeit herrsche auch noch über das Ausmaß der Stilllegungen oder anderer Praktiken ohne Pflanzenschutz. „Wir fordern im Rat drei beziehungsweise fünf Prozent, das Parlament generell mindestens fünf Prozent, mit Ausnahmen für Betriebe unter fünf Hektar, während der Rat zehn Hektar fordert.“
Öko-Regelungen
Bei diesen handle es sich laut Köstinger um Agrarumweltmaßnahmen, wie sie in Österreich bislang über das ÖPUL umgesetzt wurden. Ihre Anwendung für die Betriebe werde freiwillig sein, Prämien nur bei Beantragung und Erfüllung konkreter Maßnahmen gewährt. Köstinger: „Der Rat will eine Mindestdotierung von zwanzig Prozent samt flexibler Lernphase in den Jahren 2023 und 2024, das Parlament dreißig Prozent, der Vorschlag der Kommission sieht keine vor.“
Für Österreich ein besonders wichtiges Anliegen: Wenn ein Mitgliedsstaat besonders viel über die Agrar- umweltmaßnahmen in der 2. Säule umsetzt, sollen niedrigere Sätze gelten.
Die Kernfrage in den Verhandlungen werde aber das Ausmaß der Mindestdotierung darstellen.
Offen bei der künftigen Ausgestaltung der Direktzahlungen seien auch das Konzept des „aktiven Landwirts“, Capping oder degressive Abstufung der Fördergelder sowie die Frage der Umverteilung. Der Agrarministerrat will diese Fragen samt Umsetzung weitgehend den Mitgliedsstaaten überlassen. Capping-Pflicht und Degression seien aufgrund der Beschlüsse des Europäischen Rates, also Staats- und Regierungschefs, vom Juli 2020 nicht möglich. Österreich tritt hier für eine verpflichtend und EU-weit einheitliche Regelung ein.
Die Nichteinhaltung von Arbeitnehmerrechten über die GAP zu sanktionieren, lehnt Köstinger ab.
Ins große Finale zieht sie betont kämpferisch: „Umwelt- und Klima-
leistungen in der Ländlichen Entwicklung bei der Umsetzung des Ökoschemas haben für uns höchste Priorität. Eine praxistaugliche Einigung darauf ist notwendig, Österreichs Landwirte leben das schon seit Jahren vor. Jetzt ist es an der Zeit, diese Leistungen anzuerkennen.“

Bernhard Weber

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