Der Verband der Einforstungsgenossenschaften unter Obmann Franz Spitzer lädt ein zu seiner diesjährigen Generalversammlung. Termin ist Samstag, 25. März 2017, mit Beginn um 13.30 Uhr, Kursaal Bad Hofgastein, Kurpromenade 1, 5630 Bad Hofgastein. Auf der Tagesordnung stehen die Abschlussberichte zum Geschäftsjahr 2016, der Tätigkeitsbericht des Obmanns und ein Vortrag zur Unfallverhütung bei der Waldarbeit.
Die Generalversammlung des Einforstungsverbands wird als Delegiertenversammlung abgehalten. In Summe gehören dem Verband 27 Mitgliedsgenossenschaften an mit insgesamt rund 11.000 Mitgliedern. Nach Bundesländern gibt es in Salzburg und der Steiermark je zehn Einforstungsgenossenschaften, in Oberösterreich sechs und in Tirol eine. Die Einforstungsrechte reichen historisch gesehen zurück auf die Besiedelung unseres Staatsgebietes im 6. Jahrhundert. Entstanden sind sie aus der gemeinschaftlichen Nutzung von unkultiviertem Wald- und Weideland (Allmende, gemeine Mark, gemeine Frei).
Diese Nutzungsrechte haben Jahrhunderte überdauert und wurden nach der Bauernbefreiung und Aufhebung der Grundlasten über kaiserliche Anweisung vom 5. Juli 1853 in Regulierungserkenntnissen urkundlich verbrieft.
Einforstungsrechte bestehen heute in:
• Holzungs- und Bezugsrechten von Holz und sonstigen Forstprodukten in oder aus einem fremden Wald,
• Weiderechten auf fremdem Grund und Boden sowie
• anderweitigen Feldservituten, wie Waldweiderecht, Streunutzungsrecht oder Almwirtschaftsrecht.
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