Die Regierungskoalition in Deutschland hat sich am 10. Februar 2021 auf ein sog. Insektenschutzpaket geeinigt. Dieses Paket sieht ein generelles Anwendungsverbot für Glyphosat ab 1. Jänner 2024 vor, sowie weitere Einschränkungen beim Pflanzenschutz insbesondere in Schutzgebieten und bei Gewässerrandstreifen.
„Ein guter Kompromiss“, so bezeichnen in Deutschland das Bundeslandwirtschafts- (BMEL) und das Bundesumweltministerium (BMU) ihre gestern getroffene Einigung auf Regeln zum Insektenschutz.
Allerdings könnte der vorliegende Regierungsentwurf im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens noch einige Abänderungen erfahren. So hat die deutsche Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einer eigenen Protokollerklärung den Ländern Abweichungsmöglichkeiten zugesichert. Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits Änderungen im Bundestagsverfahren angekündigt.
Inkrafttreten frühestens im Sommer 2021
Frühester Termin für das Inkrafttreten wäre der Juli des heurigen Jahres. Dazu ist es erforderlich, dass der deutsche Bundestag sowie der Bundesrat als Länderkammer noch vor der Sommerpause bzw. vor der für heuer geplanten deutschen Bundestagswahl zu einer Einigung kommen. Im Zuge der Gesetzgebung muss der deutsche Bundestag über das Bundesnaturschutzgesetz mit den Regelungen zum Biotopschutz von artenreichem Grünland und bestimmten Streuobstwiesen abstimmen. Über die Regelungen zum Pflanzenschutz in Schutzgebieten und zum Glyphosat-Ausstieg haben die Länder via Bundesrat zu entscheiden.
Glyphosat-Ausstieg mit Vorbehalt
Was den Glyphosat-Ausstieg betrifft, so sieht die Gesetzesvorlage ein Anwendungsverbot ab 1. Jänner 2024 vor. Bis dahin soll der Einsatz in der Landwirtschaft nur noch in Ausnahmefällen erlaubt bleiben, etwa bei Problemunkräutern oder Erosionsgefahr, wenn mechanische Verfahren nicht greifen. Das Verbot steht unter dem Vorbehalt, das auch die EU die Zulassung des Wirkstoffes ab 2023 nicht verlängert. Die Situation in Deutschland erhöht allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass es auch auf EU-Ebene zu einem Verbot kommt.
Bauernverband kritisiert die Regelungen stark
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert den Regierungsentwurf des Insektenschutzpakets als “völlig unzureichend”. Verbandspräsident Joachim Rukwied hält „weitere substanzielle Veränderungen“ für erforderlich. Das vorliegende Gesetzespaket würde die Existenzgrundlage vieler Bauernfamilien gefährden. Es sei vor allem nicht geeignet, den kooperativen Naturschutz gemeinsam mit den Bauern voranzubringen, stellte Rukwied fest.
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- 210210 Rukwied DBV Web: Deutscher Bauernverband