Die Regierungsspitze rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz hat es Ende der Vorwoche angekündigt. Ab 26. Dezember wird das Land zum Dritten Mal komplett “heruntergefahren”, dann gelten 24-Stunden-Ausgangsbeschränkungen, das Haus sollte erneut nur aus vier Gründen verlassen werden – nämlich, um zur Arbeit zu gehen, um anderen zu helfen, um Grundbedürfnisse zu stillen oder wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.
Durch den Lockdown und Teil-Lockdown der vergangenen Wochen sei es zwar gelungen, die Corona-Infektionszahlen von durchschnittlich 7.000 Ansteckungen pro Tag auf knapp 2.000 zu reduzieren, dennoch seien sie immer noch zu hoch und würden auf einem zu hohen Niveau stagnieren, erklärte etwa Gesundheitsminister Rudolf Anschober, der über die Feiertage mit einem Anstieg der Infektionen rechnet.
Die Entscheidung über den neuerlichen Lockdown traf die Regierung mit den Landeshauptleuten. Von einschließlich 26. Dezember bis 18. Jänner soll das soziale Leben wieder eingeschränkt werden. Ab dem Wochenende vor dem 18. Jänner wird es flächendeckende Testungen geben, danach soll das öffentliche Leben von der Schule über die Kultur bis hin zu Gastronomie, Tourismus und Freizeitaktivitäten wieder langsam möglich werden. All diejenigen, die die Möglichkeit des “Freitestens” nicht in Anspruch nehmen wollen, sollen zehn weitere Tage “Lockdown” haben, erklärte Kurz.
Was ab 26. Dezember gilt
Für die systemrelevanten landwirtschaftliche Betriebe, die vielfach selbst in Tourismus und Gastronomie tätig sind oder eng mit den beiden Branchen zusammenarbeiten bedeuten die neuerlichen Einschränkungen:
- Das Betretungsverbot für Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Freizeiteinrichtungen wird frühestens am 18. Jänner aufgehoben, sofern es die Infektionszahlen zulassen.
- Besucher haben ab 18.Jänner einen negativen Corona-Test vorzulegen.
- Auch ab 18. Jänner werden Ausgangsbeschränkungen erhalten bleiben. Es wird daher angepasste Sperrstunden geben.
- Die Abholung von Speisen und Getränken wird weiterhin zwischen 6 Uhr und 19 Uhr möglich sein.
- Lieferservices bleiben ohne zeitliche Einschränkung erlaubt.
- Seilbahnen, Gondeln & Liftanlagen – auch für Freizeitzwecke – von Seil- unter strengen Auflagen des Bundes genutzt werden. Die Bundesländer entscheiden darüber hinaus selbst über allfällige weitere Auflagen und Öffnung der Skigebiete.
- Im Handel gibt es eine Erleichterung: Wie in Gasthäusern wird das Abholen von Bestelltem (“Click and Collect”) möglich.
- Der Lebensmittelhandel – und damit auch der Verkauf auf Bauernmärkten – ist als systemrelevante Branche von Schließungen wie bisher von den umfangreichen Beschränkungen ausgenommen, ebenso wie Tankstellen, Banken, die Post, Trafiken, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten oder Abfallentsorger.
Fixkostenzuschuss ab dem neuen Jahr
Die wirtschaftlichen Folgen will die Regierung bis Jahresende mit Umsatzersatz abfangen, ab Jänner soll es stattdessen einen Fixkostenzuschuss und Verlustersatz geben. Zudem wird die Kurzarbeit verlängert.
„Uns ist bewusst, dass dieser Schritt wieder enorme Einschränkungen für uns alle bedeutet. Doch ein verschärfter Lockdown ist notwendig, um Schlimmeres zu verhindern. Unser Ziel ist, die Ansteckungszahlen möglichst weit zu drücken und danach das Infektionsgeschehen durch regelmäßiges Testen unter Kontrolle zu halten”, betont auch Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Die Möglichkeit der Impfung sei der nächste Schritt. “Wenn wir bald wieder ein halbwegs normales Leben führen wollen, müssen wir realistisch sein. Dazu gehört, dass ein Urlaub ohne Corona-Test im Vorfeld in einer Pandemie nicht möglich ist. Darum richte ich meinen Appell an alle: Bitte tragen Sie die Maßnahmen mit: Zahlen reduzieren durch Lockdown, Zahlen durch Tests unten halten, durch Impfung zur Normalität zurückkehren. Bitte halten wir zusammen und halten wir durch!“
(red.V.S.)
- Bildquellen -
- Lockdown: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.comadobe.st