Rechtssicherheit durch längere Übergangszeit

Die Landwirtschaftskammer begrüßt das Einlenken der Europäischen Kommission bei den österreichischen Ausnahmeregelungen bei der Anwendung der EU-Bio-Verordnung.

„Die Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern sind bemüht, die Vorgaben ordnungsgemäß und so rasch als möglich umzusetzen. Sie brauchen aber Rechts- und Planungssicherheit sowie praktikable Lösungen. Das heißt, die Landwirte brauchen die notwendige Zeit, sich auf die neuen Regeln gründlich vorbereiten zu können. Daher ist die Weiterführung der derzeitigen Weideregelung im Jahr 2021 eine wichtige Zusage für unsere Landwirte“, betonte LK NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager.

Die Umsetzung der Bestimmungen der neuen EU-Bio-Verordnung, die ursprünglich für 1. Jänner 2021 vorgesehen war, stellt zahlreiche Betriebe in Niederösterreich, in Bezug auf die Änderungen in der Weideregelung, vor große Herausforderungen.

Die EU-Kommission kommt nun der Empfehlung Österreichs nach und verlängert die aktuelle Weideregelung hin zur Bio-Verordnung 2022 auch für 2021. Schmuckenschlager: „Damit haben die heimischen Biobäuerinnen und -bauern Rechtssicherheit für das kommende Jahr.“ Nach einem Audit der EU-Kommission sind verschiedene Ausnahmeregelungen in der Weideverpflichtung schon vor Inkrafttreten der neuen Bio-Verordnung nicht mehr gültig. Für eine Reihe von Betrieben sind die Weidevorgaben aufgrund externer Umstände, beispielsweise zu wenig Weideflächen in Hofnähe, keine zusammenhängenden Flächen, die eine sinnvolle Beweidung zulassen, stark frequentierte Straßen oder Bahnübergänge, nicht möglich.

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