Die Antragsfrist für die nationale auöergewöhnliche Anpassungsbeihilfe zur Milchreduktion ist ausgelaufen. Für Milcherzeuger stehen von Jänner bis März 2017 in Österreich 5,86 Mio. Euro vom zweiten EU-Hilfspaket zur Verfügung. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter hat in Absprache mit der Branche entschieden, diese Mittel zur Verlängerung der EU-Reduktionsmaönahme zu verwenden. Die Antragsfrist für die Maönahme endete am 7. Dezember 2016. Es sind mehr als 4300 Anträge für eine geplante Reduktionsmenge von ca. 39.100 t eingegangen. Alle Anträge können ungekürzt akzeptiert werden.
Damit kann jedenfalls eine Zahlung von 14 Cent/kg für nicht angelieferte Milchmengen des ersten Quartals 2017 im Vergleich zum Vorjahr gewährt werden. “Die österreichischen Milchbäuerinnen und Milchbauern beteiligen sich aktiv an der Stabilisierung des Milchmarktes. Die hohe Teilnahme an der nationalen Reduktionsmaönahme setzt ein positives Signal in Richtung Milchmarkt”, betonte Rupprechter.
Trotz zuletzt positiverer Entwicklungen bei den Produkt- und Erzeugerpreisen ist es noch zu früh, von einer endgültigen Trendwende am Milchmarkt zu sprechen. Das sehen offenbar auch viele Erzeugerbetriebe so und leisten im Rahmen ihrer individuellen Betriebsstrategie einen wichtigen Beitrag, um Druck von der Angebotsseite zu nehmen. “Die einfache und unbürokratische Antragsstellung, die umfassende Information, sowie die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern und der AMA ermöglichte die gute Annahme dieses freiwilligen Angebots durch die Landwirtinnen und Landwirte”, hielt Rupprechter fest.