In den Wintermonaten starten in den einzelnen Bundesländern die Auffrischungsimpfungen zum Schutz der Rinderherden gegen die Blauzungenkrankheit. Informationen über die jeweiligen Impfaktionen in den Ländern sind in den Landesteilen der BauernZeitung zu finden bzw. auch bei den regionalen Zuchtverbänden. Viele Tierhalter sind auch dazu übergegangen, nur die zum Verkauf anstehenden Rinder impfen zu lassen; in diesen Fällen können Neuanmeldungen zur Impfung auch über den jeweiligen Betreuungstierarzt abgewickelt werden.
Bei Türkeiexport keine Impfung
Wichtiger Hinweis: Rinder, die für den Export in die Türkei vorgesehen sind, dürfen nicht (!) geimpft werden. Die Blauzungenkrankheit (Serotyp 4) hat sich seit Ende August in Norditalien rasch ausgebreitet. In der Region Veneto mehr als 350 Ausbrüche festgestellt. Vor Kurzem wurde auch die Region südlich von Bozen in Südtirol Teil einer Restriktionszone. Der nördlichste Fall wurde in Tarvis, einer Nachbargemeinde von Kärnten, festgestellt. In Südtirol wurde daher die Pflichtimpfung für alle Rinder, Schafe und Ziegen angeordnet, ab März 2017 dürfen dort ungeimpfte Tiere nicht mehr ausgetrieben werden. In Frankreich wurden heuer bereits ca. 500 Seuchenfälle (Serotyp 8) registriert, große Teile der Schweiz, der Südwesten von Baden-Württemberg sowie ein Gebiet in Italien liegen im 150 km-Radius. Österreich (Tirol) wird vom BTV-4-Geschehen in Norditalien und BTV-8-Geschehen in Frankreich eingekreist.