Der letzte Neueinstieg in die ÖPUL Gewässerschutzmaßnahmen “Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen”, “Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen” und “Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen” ist mit dem Herbstantrag 2016 (Maßnahmenantrag für ÖPUL 2015) bis spätestens 15. Dezember 2016 für das Förderjahr 2016 möglich.
Die ÖPUL-Maßnahme “Vorbeugender Grundwasserschutz – Grünland” wird für Betriebe ab 40 Prozent Grünlandanteil und für Grünlandflächen mit weniger als 25 Prozent Hangneigung angeboten. Diese Maßnahme ist das Nachfolgeprogramm des erfolgreichen oö. Grünlandprogrammes, das als ÖPUL-Maßnahme durchgesetzt werden konnte. Auch hier muss die Beantragung im kommenden Herbstantrag erfolgen. Ein späterer Einstieg ist nicht mehr möglich.
Die Bodenwasserschutzberatung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich empfiehlt, sich über die Teilnahme an Gewässerschutzmaßnahmen jetzt noch umfassend zu informieren. Informationen: Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter 050/69 02-14 26 bzw. www.bwsb.at