Wie ausgereift die dafür angestellten Berechnungen sind, wurde während des letzten großen Hochwassers in der Gemeinde Kössen 2013 deutlich: Die als rote und gelbe Zonen ausgewiesenen Flächen waren in der Realität tatsächlich von Überschwemmungen betroffen.
Als Grundlage für solche Prognosen dienen Gefahrenzonenpläne, die dem Land Tirol für den Inn, aber auch für fast alle anderen Talgewässer des Landes sowie die Wildbäche vorliegen.
Exaktes Gutachten
Wie hoch das Wasser steht und welche Fließgeschwindigkeit es bei so einem Ereignis hat, wird in einem aufwändigen Prozess berechnet: Eine große Rolle spielt dabei der für ganz Tirol verfügbare Laserscan, mit dem ein dreidimensionales Geländemodell erstellt wird. Kombiniert mit Ergebnissen aus der Pegel-Messung, Vor-Ort-Erhebungen und weiteren Daten kann das Gefahrenpotenzial für jedes Gebiet mithilfe eines hydraulischen Modells detailliert ermittelt werden. “Wir haben bei der Zoneneinteilung absolut keinen Ermessensspielraum”, erklärt Markus Federspiel, Leiter des Sachgebietes Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie beim Land Tirol. “Sobald gewisse Parameter erreicht sind, muss eine Rote Zone ausgewiesen werden.”
Umfassende Prüfung
Die Ausweisung hat nicht nur Auswirkungen auf die Sicherheit der Menschen, sondern auch auf eine mögliche Bebauung. Eine Rote Zone bedeutet nicht automatisch Bauverbot – Betriebserweiterungen und Umbauten sind unter der Bedingung, dass ein ausreichender Schutz vor Hochwasser hergestellt werden kann, möglich. Jeder Gefahrenzonenplan wird mehrmals überprüft.
Zusätzlich wird alle sechs Jahre erhoben, ob sich wesentliche Grundlagen des Gefahrenzonenplanes geändert haben.
Hochwassergefahr verändert sich
Extreme oder häufige Hochwasserereignisse wirken sich auf die Eintrittswahrscheinlichkeit eines 100-jährlichen Hochwassers (HQ 100) aus. So haben etwa Abflussuntersuchungen für den Inn, die nach dem Hochwasser 2005 durchgeführt wurden, gezeigt, dass der 100-jährliche Bemessungsabfluss des Inn im Unterinntal um bis zu 20 Prozent erhöht werden musste. Daraufhin wurden die Gefahrenzonenpläne entsprechend angepasst. Ziel der laufenden Hochwasserschutz-Projekte im Unterinntal ist es, alle Siedlungs- und Gewerbegebiete durch Schutzmaßnahmen aus Gefahrenzonen zu bekommen. Dabei darf sich die Hochwassersituation für die Unterlieger jedoch nicht verschlechtern. Die Gefahrenzonenpläne sind auf der Landeshomepage abrufbar: www.tirol.gv.at/gefahrenzonenplan