Auch eine Frage der Haftung
Eine ebenso entscheidende Frage sei das Haftungsthema: Was passiert, wenn etwas passiert? Nach dem Zivilrecht haften derzeit die Grundbesitzer. Daher sei es verständlich, wenn diese eine Benutzung ihres Grundes verweigern, bevor sie im Falle eines Unfalles beim Mountainbiken durch Haftungsansprüche finanziellen Schaden erleiden. Da der Antrag jedoch lediglich bei den Grünen- und SPÖ-Abgeordneten Zustimmung fand, wurde er abgelehnt. “Die OÖVP hat sich klar gegen eine generelle Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker ausgesprochen. Wir stehen 100-prozentig hinter den Grundbesitzern und Bewirtschaftern”, betonte die bäuerliche LAbg. Michaela Langer-Weninger.Auch die Vollversammlung der OÖ. Landwirtschaftskammer verabschiedete am Vortag einstimmig eine Resolution gegen eine generelle Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker.