Seit Mittwoch vergangener Woche gibt es im Rahmen der Umweltförderung des Bundes neue Mittel für E-Pkw und kleine E-Lkw. Das Land Vorarlberg hat sich in einem Schreiben von Landesrat Erich Schwärzler an Bundesminister Andrä Rupprechter für diese Mittelaufstockung eingesetzt. Betrieben wird geraten, sich schnellstens zu registrieren, denn es ist zu erwarten, dass auch die neuen Fördermittel rasch aufgebraucht werden. Die Mittel für die am 26. März 2016 gestartete und ursprünglich für 1000 E-Fahrzeuge ausgelegte Förderaktion waren bereits wenige Tage nach ihrer Einführung ausgeschöpft. Das Land Vorarlberg hat daher in einem Schreiben an Bundesminister Rupprechter eine raschestmögliche Aufstockung der Mittel für diese erfolgreiche Förderaktion gefordert. “Gerade in der Markteinführungsphase einer neuen Technologie ist es wichtig, zielgerichtete Förderungen und Anreizsysteme kontinuierlich weiterzuführen”, so Schwärzler. Nun stehen 6,2 Mio. Euro an neuen Fördermitteln zur Verfügung. Gefördert werden Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 bis maximal 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht). Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei ausschließlicher Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt, sie ist mit 30 Prozent der Anschaffungskosten begrenzt und beträgt maximal 3000 Euro pro Fahrzeug. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31. Dezember 2016 eingebracht werden. Nach der Registrierung muss innerhalb von 16 Wochen der Antrag gestellt werden. Achtung: Die Mittel sind auch diesmal begrenzt. Link zur Förderungseinreichung: www.umweltfoerderung.at/betriebe/foerderungsaktion-elektro-pkw-fuer-betriebe/navigator/fahrzeuge/foerderungsaktion-elektro-pkw-fuer-betriebe.html
Aktueller Stand verfügbare Budgetmittel: www.meinefoerderung.at/webufi/epkwb_budget
Neue Fördermittel für Elektro-Pkw und -Lkw
Gefördert werden Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 bis maximal 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
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