Insgesamt 15,1 Millionen – 8,5 Millionen Euro für private und gewerbliche Anlagen sowie 6,6 Millionen Euro für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – stellt der Bund für die Förderung von ausschließlich neu installierten, im Netzparallelbetrieb geführten Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können um die Förderung ansuchen. Hinsichtlich der Größe der Anlage gibt es keine Beschränkung, gefördert werden allerdings maximal fünf Kilowattpeak je Anlage. Genug, um einen Haushalt mit Strom zu versorgen. Die Förderpauschale pro Kilowatt-Peak beträgt 275 Euro. Gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen, zum Beispiel in der Fassade oder als Sonnenschutz, werden sogar mit 375 Euro pro Kilowatt-Peak gefördert. Maximal werden 35 Prozent der anerkennbaren Kosten gefördert.Die Fördersätze in der Land- und Forstwirtschaft sind mit 275 Euro pro Kilowatt-Peak (freistehend oder Aufdach) beziehungsweise 375,- Euro pro Kilowatt-Peak (Gebäudeintegration) gleich wie bei privaten oder betrieblichen Anlagen. Die förderbare Anlagengröße liegt in diesem Fall zwischen fünf und 30 Kilowatt-Peak.Eine Antragstellung ist laufend bis 14. Dezember 2016 möglich, Detailinfos gibt es unter “www.pv.klimafonds.gv.at”. Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung des Projektes möglich. Der aktuelle Stand der noch zur Verfügung stehenden Fördermittel ist ebenso über die Online-Plattform abrufbar.
Förderaktion für Photovoltaik-Anlagen
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