Entscheidend ist, dass über Warenterminkontrakte nur Preisniveaus fixiert werden, jedoch im Vergleich zu physischen Vorkontrakten eine Lieferung bzw. Abnahme der Ware samt Qualitätserfüllung erfolgen kann, aber nicht muss. Die Preise am Kassamarkt verlaufen normalerweise in einem bestimmten, langfristig konstanten Abstand zu den Terminmarktnotierungen. Dieser Preisabstand (=Basis) ergibt sich vereinfacht aus der Verfügbarkeit von Lagerraum, Lagerspesen sowie durch Transportkosten zum jeweiligen im Terminkontrakt festgelegten Lieferort. Abhängig von der Versorgungslage und Qualität werden für den Kassamarktpreis Zu- oder Abschläge zum Terminkontraktpreis berechnet. Langfristig ist der Abstand zwischen regionalem Kassamarktpreis und dem Terminmarktpreis konstant. Terminkontrakte können verkauft oder gekauft werden und werden danach auf einem Börsenhandelskonto gehalten. Bis zum jeweiligen “Liefermonat” des Kontraktes hat der Halter Zeit, seine Position – ohne die Ware liefern zu müssen – aufzulösen. Dazu wird eine entgegengesetzte Position eingekauft bzw. ver-kauft. Nur ein bis zwei Prozent der weltweit gehandelten Getreide- und Ölsaatenkontrakte werden tatsächlich geliefert (erheblicher Aufwand, hohe Distanzen zu Lieferorten). Nach dem Auflösen der Position vor Laufzeitende des Kontrakts (Verkaufs-Position wird durch Rückkauf und Kauf-Position durch Rückverkauf aufgelöst), entsteht ein Gewinn oder Verlust am Terminhandelskonto. Der eigentliche Getreide-Warenfluss ist davon nie beeinflusst. Bei Lieferung der Ware an den eigenen Handelspartner wird das Ergebnis aus dem Terminhandel dem Vermarktungserlös hinzugerechnet bzw. abgezogen. Zusätzlich zur Absicherung von Getreide oder Ölsaaten können auch günstige Einkaufspreisniveaus für Betriebsmittel wie Heizöl oder Diesel einfach über Warenterminkontrakte gesichert werden. Entscheidend ist die Marktbeobachtung, um günstige Ein- bzw. Ausstiegszeitpunkte für die Absicherung zu identifizieren.
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