Zweitwohnsitzabgabe als “Ermächtigung” geplant

Gemeinden sollen die Abgabe einheben können. ©Wodicka
Gemeinden sollen die Abgabe einheben können. ©Wodicka
Dass Zweitwohnsitzer keine Abgaben in den Gemeinden zahlen obwohl sie die Infrastruktur genauso nützen, führt schon länger zu Diskussionen. Nun soll diesem Anliegen vieler Bürgermeister nachgekommen werden. Im derzeit in Begutachtung befindlichen Tourismusgesetz ist die Umsetzung einer solchen Abgabe geplant.

Dabei will man den Gemeinden im Zuge einer Verordnungsermächtigung (wie etwa bei der Lustbarkeitsabgabe) die Möglichkeit geben, eine Abgabe einzuheben. Gemeindelandesrat Max Hiegelsberger: “Damit sollen Errichtung und Erhaltung von Infrastruktur, die von Zweitwohnsitzern genauso genutzt wird, abgegolten werden. Den Gemeinden soll es aber frei stehen, die Abgabe einzuheben.” Natürlich werden auch Ausnahmen, etwa für Studenten- oder Arbeiterwohnungen, zu definieren sein. Die Höhe soll innerhalb einer gesetzlichen Bandbreite selbst festgelegt werden.

Mit der genauen Ausgestaltung beschäftigt sich ein Unterausschuss im Landtag. Bis Herbst soll das Gesetz beschlussreif sein, um Anfang des nächsten Jahres in Kraft zu treten.

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