Trotz Corona-Einschränkungen arbeiten 14 Expertengruppen derzeit an der österreichischen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Genau gesagt, erstellen die Experten aus verschiedenen Branchen, den Bundesländern und auch von NGOs gerade den nationalen Strategieplan. Darin werden Maßnahmen festgelegt, die zur Erreichung der übergeordneten GAP-Ziele dienen. Gemäß dem Green Deal der EU-Kommission verfolgen die Ziele Verbesserungen beim Schutz des Klimas, der Biodiversität und der nachhaltigen Entwicklung. Marktwirtschaftlich gilt es, krisenfeste landwirtschaftliche Einkommen zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken. Zuletzt sollen Europas Landwirte auch Ziele für die Gesellschaft und den ländlichen Raum erfüllen, wie Ernährungssicherheit und Wachstum auch in der Forstwirtschaft garantieren sowie junge Landwirte als Unternehmer zu fördern. 

Quelle: Grafik: EU/Österreich Buttons luca luppi - stock.adobe.com; Diagramm: BZ/Merl

Die wesentliche Änderung der neuen GAP ist die Zielorientiertheit. Die neue GAP soll „performance orientiert“ sein und damit eindeutig nachweisbar machen, wie und ob die von der Kommission vorgegebenen Ziele erreicht wurden. Diesen Ansatz wählte die Brüsseler Behörde, um den Einsatz der EU-Geldmittel besser rechtfertigen zu können, erklärte Wolfgang Burtscher, Direktor der Generaldirektion Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung der EU-Kommission. 

Wie ein EU-Mitgliedsland nun diese Ziele erreicht, legt jeder Staat selbst in einem Strategieplan fest. Mit dem österreichischen GAP-Strategieplan werden erstmals beide Säulen der GAP, nämlich Direktzahlungen und Marktmaßnahmen der 1. Säule sowie die Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung aus der 2. Säule, in einem gemeinsamen Plan umgesetzt, erläutert Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Dabei achte man laut Johannes Fankhauser, Leiter der Sektion Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung im Landwirtschaftsministerium, darauf, dass die bestehenden Maßnahmen aus der aktuellen GAP weiterentwickelt werden und die Landwirte die Maßnahmen somit auch wiedererkennen. Gemäß den EU-Vorgaben werden viele Instrumente in Richtung Klimaschutz weiterentwickelt. Neu wird dabei eine Maßnahme zur Luftreinhaltung und Ammoniakvermeidung sein. Kernthema der neuen GAP sind aber die Öko-Regelungen in der Ersten Säule. 

So sollen künftig 20 % der Direktzahlungen an Umweltleistungen gebunden werden. Die Öko-Regelungen werden in Form einer jährlichen Zahlung für alle förderfähigen Hektarflächen oder für die förderfähigen Hektarflächen, die unter die Öko-Regelungen fallen, gewährt. Die Teilnahme an den Öko-Regelungen ist für die Betriebe freiwillig. Nimmt ein Betrieb an keiner der Öko-Regelungen teil, so reduziert dies aber seine Basiszahlung aus den Direktzahlungen. 

Klassische Maßnahmen aus den Öko-Regelungen wären etwa die „Begrünung-Zwischenfrucht“ oder die „Tierwohl-Maßnahme Weidehaltung“, erklärt Fankhauser dazu. Zusätzlich wird es auch Zahlungen für Junglandwirte geben, eine Almauftriebsprämie und eine Top Up-Prämie bzw. Umverteilungsprämie. Hier erhält der Mitgliedstaat die Möglichkeit einer zusätzlichen Zahlung für die ersten Hektare eines Betriebs. 

Geplante Neuerungen auf einen Blick

Grundlagen ÖPUL 2023 (inkl. Öko Regelungen)

  • Festlegung Mindestdotation und Ausgestaltung Öko-Regelung: Einfluss auf Gesamtmittel und damit Maßnahmenangebot
  • Beitrag zur Farm to Fork-Strategie und zur Biodiversitäts Strategie:
    Einfluss auf Maßnahmeninhalte (wie   Prozentsatz Blühflächen)
  • Beitrag zu Luftreinhaltung und Klimaschutz:
    Einfluss auf Maßnahmeninhalte (wie Gülleseparierung) 
  • Beitrag zu Tierwohl: Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen
  • Beitrag zu Vereinfachung und Erhöhung der Flexibilität:
    Einfluss auf Gesamtkonzeption (wie mehr einjährige Zuschläge)

Diskussionsstand ÖPUL 2023 (inkl. Öko-Regelungen)

  • Grundsätzlich Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen, jedoch Schärfung der Umweltwirkung und Leistungsgerechtigkeit geplant
  • Flexibilität anstatt Verpflichtung;  besondere Umweltleistung sollen belohnt werden. 
  • Weiterführung der Maßnahme UBB (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) als breit wirksame Maßnahme mit hoher Teilnahme und hoher Umweltwirkung
  • Biologische Wirtschaftsweise weiterhin ein Kernelement der GAP in Österreich; Abgeltung insbesondere über kombinierbare Maßnahmen
  • Ausgewogener Maßnahmenmix zwischen Acker/Grünland/Dauerkulturen sowie Gunstlagen/Berggebiet

Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung und Biologische Wirtschaftsweise (UBBB)

  • UBBB als zentrale und breit wirksame Maßnahme, Basismodul sowie optionale einjährige Module (z.B. Landschaftselemente oder Feldfutter
  • Verpflichtung zu Grünlanderhaltung
  • Fruchtfolgeauflagen auf Ackerflächen: Getreide/Mais max. 75%; Hauptkultur max. 55% 
  • Biodiversitätsflächen (DIV) auf Acker und Grünlandflächen: DIV mind. 7% (Möglichkeit bis 20%); Auswahlmöglichkeiten GL; Lenkungsmaßnahmen Verteilung
  • Weiterbildungsverpflichtung
  • Modul „Biologische Wirtschaftsweise“
  • Wichtig dabei ist: Die Bio-Landwirtschaft bleibt ein zentrales Element im österreichischen Strategieplan, auch wenn die Maßnahmen unter dem Punkt „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung und Biologische Bewirtschaftung“ zusammengezogen werden. Der Modulare Aufbau in der Maßnahme UBBB soll dazu dienen, jenen Betrieben, die bereits viel hinsichtlich Umweltschutz leisten, den Einstieg in das Modul Bio zu erleichtern bzw. Anreize dafür zu schaffen.

Zeitplan 

  • Derzeit werden auf europäischer Ebene im Trilog zwischen Mitgliedsstaaten, Parlament und Kommission die endgültigen Rechtsgrundlagen für die Ausgestaltung der GAP nach 2020 verhandelt. Österreich will seinen Strategieplan zur Jahresmitte 2021 der Kommission zur Genehmigung vorlegen. 

Eva Zitz 

 

- Bildquellen -

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  • Weizen Ende November 2 ID92278: Agrarfoto.com
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