Quelle: Tanja Cammerlander
Landtagsabgeordneter Martin Mayerl, Bezirksbauernobmann Lienz

„Tirols Privatvermieter stellen eine tragende Säule des Tiroler Tourismus dar und sind insbesondere im ländlichen Raum sowohl für den Tourismus als auch für die Landwirtschaft von wesentlicher Bedeutung“, so der Osttiroler Bauernbund-Abgeordnete Martin Mayerl, der sich für die Novellierung des Gesetzes stark gemacht hat.

„Es geht hier vor allen Dingen um die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Privatvermieter. Die geltende Rechtslage bietet gerade auch für Tirols Bauernfamilien, für die die Privatzimmervermietung oftmals ein wesentliches Standbein am Hof ist, nicht mehr den erforderlichen Spielraum, dem gewandelten touristischen Umfeld und den Ansprüchen und Bedürfnissen der Gäste gerecht zu werden“, so Mayerl vor dem Tiroler Landtag. „Mit dieser Novelle werden die maximalen Möglichkeiten, die das Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz bietet, ausgeschöpft, damit unsere Vermieter wieder ordentlich und zukunftsorientiert arbeiten können.“

Wichtige Partner für das Gastgewerbe

„Hier handelt es sich um ein Gesetz aus dem Jahr 1959. Viele Vermieter haben in den 50er bzw. 60er Jahren damit begonnen, Teile des Privatlebens – im wahrsten Sinne des Wortes – zu teilen, um einen Zuverdienst zu erwirtschaften. Nun müssen gewisse Punkte korrigiert und auf die Erwartungshaltung der Gäste eingegangen werden. Kleinere Dienst- und Serviceleistungen des 21. Jahrhunderts wie z. B. WLAN und kleinere Speisen, werden von den Gästen erwartet“, klärt Mayerl über Änderungen der letzten 60 Jahre auf. Abschließend hält Mayerl fest: „Privatzimmervermieter sind keine Konkurrenten für die Gastronomie und die Hotellerie, sondern sie sind gerade im ländlichen Raum wichtige Partner für das Gastgewerbe, da gerade Gäste der Privatzimmervermieter gerne die Serviceleistungen der ortsansässigen Wirtshäuser in Anspruch nehmen.“

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AUTORred. HP
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