Wie die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) bekannt gegeben hat, startet am 12. März 2018 um 17 Uhr (MEZ) die Antragstellung für Investitionszuschüssen gemäß § 27a ÖSG. Sie ist ausschließlich via Ticketsystem auf der OeMAG-Homepage möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sei das Vorliegen aller für die Errichtung und den Betrieb der Anlage notwendigen Genehmigungen in erster Instanz oder Anzeigen erforderlich. Die Reihung der Anträge erfolge nach dem Prinzip first come-first served.
Hintergrundinformation
In den Jahren 2018 und 2019 besteht gemäß Novelle des Ökostromgesetzes 2012 die Möglichkeit, alternativ zur Tarifförderung eine Investitionsförderung gemäß § 27a für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zu beantragen. Zur Verfügung gestellt wird laut OeMAG ein jährliches Kontingent in Höhe von 15 Millionen Euro, wobei mindestens neun Millionen Euro für die Errichtung bzw. Erweiterung von Photovoltaikanlagen vorgesehen seien. Die förderfähige Anlagenleistung bei Photovoltaik-Neuanlagen betrage bis zu 500 kWp, Erweiterungen von Bestandsanlagen um bis zu 500 kWp seien ebenfalls förderfähig. Das Ausmaß der förderfähigen Speicherkapazität könne zwischen 0,5 kWh/kWp und 10 kWh/kWp installierter Photovoltaik-Engpassleistung betragen.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen: https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/investitionsfoerderung/
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- Photovoltaik J 15 ID53991: Foto: Jörn Gläser/agrarfoto.com