Österreich muss sich den Plan für die Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020 selbst überlegen und bei der EU-Kommission einreichen. Das hat die Brüsseler Behörde bekanntlich so vorgegeben. Das Landwirtschaftsministerium startete Anfang dieser Woche in den Erstellungsprozess und lud zu diesem Anlass neben Vertretern aus Politik und Verwaltung auch zwei Wirtschaftsforscher ein.
Prof. Dr. Peter Weingarten vom Institut für ländliche Räume des Thünen-Instituts sorgte hinsichtlich des Zeitplans für Ernüchterung: Eine zwei- bis dreijährige Übergangsfrist müsse eingeplant werden. Das heißt, die neue GAP würde erst mit 2022 wirksam werden.
Dr. Franz Sinabell vom Wirtschaftsforschungsinstitut in Wien (Wifo) attestierte Österreich ein gut funktionierendes Programm der Ländlichen Entwicklung. Dies habe vom EU-Beitritt 1995 bis heute dafür gesorgt, dass die ländlichen Regionen ein rascheres Wirtschaftswachstum als die urbanen Räume aufweisen. Die Befürchtung zur Zeit des EU-Beitritts, Menschen in ländlichen Regionen würden verarmen, bewahrheitete sich also nicht. „Ich habe keine Sorge, dass die nächste GAP-Periode nicht auch erfolgreich wird“, erklärte Sinabell.
Fahrplan der GAP-Reform
Die EU-Kommission präsentierte im Juni 2018 ihre Vorschläge zur Gestaltung der GAP nach 2020. Weder der EU-Agrarministerrat noch das EU-Parlament haben bislang einen endgültigen Standpunkt zu Plänen der Kommission festgelegt. Eine Einigung über die europäischen Rechtsgrundlagen zur GAP ist zudem erst nach der Festlegung des Mehrjährigen EU-Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 zu erwarten. Der MFR soll im Herbst dieses Jahres beschlosen werden. Deshalb geht das Landwirtschaftsministerium davon aus, dass der GAP-Rechtsrahmen erst in der zweiten Jahreshälfte 2020 verabschiedet werden wird.
Eva Zitz
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