Zum Schutz der Pflanzen vor Pflanzenschädlingen hat der Nationalrat eine Verschärfung von Einfuhrbestimmungen, Einschränkung bei Ausfuhren sowie verbesserte Kontrollen und Anpassungen an den Klimawandel sowie Behördenzuständigkeiten im neuen Pflanzenschutzgesetz beschlossen. Für den Bauernbund-Abgeordneten Klaus Lindinger ist dieses Gesetz der Grundstein für eine intakte Pflanzengesundheit in Österreich. „Es geht um den Schutz von Lebens- und Futtermittel und somit auch um den Schutz der Österreichischen Bevölkerung“, so Lindinger.
„In Österreich haben wir strenge Kontrollen was den Pflanzenschutz betrifft. Deshalb ist es umso wichtiger, dass auch bei Einfuhren in die EU verstärkt kontrolliert wird“, sprach sich Lindinger für eine Ausweitung der verpflichtenden Pflanzengesundheitszeugnisse aus. Mit diesen ist möglich, sämtliche Handelsströme zwischen den Unternehmen zu kontrollieren.
Auch Klimawandel setzt Pflanzen zu
Überdies sind für Lindinger aber auch Maßnahmen in Bezug auf den Klimawandel notwendig und richtig, wie er anhand eines Beispiels verdeutlichte: Das Bakterium Xylella fastidiosa oder auch Feuerbakterium genannt kann durch kleine Insekten (Zikaden) übertragen werden und kann bei vielen Nutzpflanzenarten verschiedenste Krankheiten auslösen. Es war ursprünglich ein in den USA verbreitetes Bakterium und wurde sehr wahrscheinlich durch infizierte Kaffeepflanzen nach Europa gebracht. Seit 2013 sind dem Feuerbakterium in Süditalien schon über ein Million Olivenbäume zum Opfer gefallen. Rund 500.000 Hektar waren bis Ende 2017 infiziert und das Bakterium zieht jährlich weiter in den Norden und befällt nun auch Obstbäume und Rebstöcke. „Durch steigende Temperaturen und den Klimawandel könnte dieser Erreger in einigen Jahren auch die heimischen Nutzbäume befallen“, warnte Lindinger. Deshalb seien die Maßnahmen in Bezug auf den Klimawandel unumgänglich. Die verstärkten Kontrollen und deren strengere Einfuhrvorschriften werden den heimischen Pflanzenschutz verbessern, betonte der Abgeordnete.
Grundlage für die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes sei eine Änderung des EU-Rechts, betonte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Als konkrete Ziele nannte sie laut Parlamentskorrespondenz die Verschärfung von Einfuhrbestimmungen, die Einschränkung von Ausfuhren sowie die Ausweitung der Kontrollen auf alle gewerblichen Handelsströme gewesen. Außerdem könnten die Kontrollen durch Harmonisierungen effektiver gestaltet werden. Die Ministerin strich zudem Begleitmaßnahmen der Novelle hervor, die unter anderem die Anpassung an den Klimawandel, Behördenzuständigkeit sowie den Datenschutz umfassen.
- Bildquellen -
- Blaue Trauben ID42238: Agrarfoto.com