In drei Monaten zum Waldmanager

Spezialkurs in Ossiach (Kärnten) von 11.9.2017 bis 7.12.2017

Für erfolgreiche Waldbewirtschaftung braucht es entsprechendes Know-how. Foto: agrarfoto.com

Mit Profis von Profis lernen – angehende Forstwirtschaftsmeister sitzen gemeinsam mit Schlägerungsunternehmern, Waldbesitzern und Waldfreunden in einem Kurs an der Forstlichen Ausbildungsstätte Ossiach (Kärnten) des BFW und lernen in drei intensiven Monaten Vieles, was einen erfolgreichen Waldbewirtschafter ausmacht.

“Forstwirtschaftsmeisterlehrgang und Kurs für Forstschutzorgane” – Kursinhalte:
• Waldbau und Forstschutz
• Holzmessen und Holzverkauf, Nutzungsplanung
• Waldarbeitslehre und Arbeitssicherheit
• Rechtskunde
• Rechte und Pflichten einer öffentlichen Wache

Mit bestandener ministerieller Abschlussprüfung verfügen die frischgebackenen „Waldmanager“ über die fachliche Voraussetzung, Forstbetriebe bis 1000 Hektar hauptverantwortlich zu betreuen und auch als Forstschutzorgane beeidet zu werden. Der Kurs bildet weiters die Grundlage zur Ausbildung zum Forstwirtschaftsmeister.

Stimme einer Absolventin
„Der Wald und die damit einhergehenden Aufgaben, diesen nachhaltig zu bewirtschaften sind unglaublich breit gefächert. Der Kurs hat mir gezeigt, wie vielfältig das Metier Wald ist. Hier meine ich z.B. Forstschutzmaßnahmen, waldbauliche Gegebenheiten optimal zu nutzen sowie den wertvollen Rohstoff Holz auch bestmöglich zu bewerten und zu verkaufen. Auch die sichere Handhabe von geeigneten Maschinen und die Rentabilität dieser gilt es zu beachten.“, sagt Doris Grießner, Waldbesitzerin und Absolventin des Kurses.

Termin, Kosten und Anmeldung:
Der Kurs “Forstwirtschaftsmeisterlehrgang und Kurs für Forstschutzorgane” findet von 11.9.2017 bis 7.12.2017 an der Forstlichen Ausbildungsstätte Ossiach des BFW statt. Der geförderte Kursbeitrag*) beträgt 3800 Euro, der nicht geförderter Kursbeitrag 7600 Euro. Infos und Anmeldung: www.fastossiach.at (unter Kurskalender), Tel. (+43) 04243-2245-0

*) Der Kurs wird veranstalterseitig aus Mitteln des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert. Förderungen können für den folgenden Personenkreis gewährt werden: Personen, die eine LFBIS-Betriebsnummer angeben können, bei der Sozialversicherung der Bauern versichert sind (Nachweis – Auszug aus SVB Datenblatt), oder die einen Grundbuchauszug übermitteln, woraus der Besitz eines Waldes ersichtlich ist. Für alle anderen Personen wird der nicht geförderte Kursbeitrag verrechnet.

Folder zum Kurs

 

- Bildquellen -

  • Kiefer Bloch 1 ID32629: agrarfoto.com
- Werbung -
Vorheriger ArtikelDer Trend geht sowohl zur indirekten als auch enzymatischen Weinanalyse
Nächster ArtikelAgrar-Terminmarktnotierungen
27. Juli 2017