Geplantes Jagdgesetz weiterhin unter Kritik

Der Burgenländische Bauernbund spricht sich gegen die von der Landesregierung vorgelegten Änderungen zum Jagdgesetz aus. Sie seien verfassungsrechtlich bedenklich, förderten Streit und brächten auch viel mehr Bürokratie.

LAbg. Bgm. Walter Temmel, LK-Vizepräsident Bgm. Adalbert Resetar, Bauernbund-Landesobmann Abg. z. NR Niki Berlakovich, 3. Landtagspräsidentin Ilse Benkö, 2. Landtagspräsident Rudolf Strommer, Bgm. Josef Korpitsch, Bgm. Adalbert Endl (v. l. n. r.) ©ZVG
LAbg. Bgm. Walter Temmel, LK-Vizepräsident Bgm. Adalbert Resetar, Bauernbund-Landesobmann Abg. z. NR Niki Berlakovich, 3. Landtagspräsidentin Ilse Benkö, 2. Landtagspräsident Rudolf Strommer, Bgm. Josef Korpitsch, Bgm. Adalbert Endl (v. l. n. r.) ©ZVG
Rund 2377 Personen haben gegen das geplante Jagdgesetz unterschrieben. Dies hat auch dazu beigetragen, dass dem Erstentwurf einige ‚Giftzähne‘ gezogen werden konnten. Allerdings sind weiterhin Punkte vorhanden, denen ÖVP und Bauernbund nicht zustimmen können”, so Bauernbund-Landesobmann Abg. z. NR Niki Berlakovich.

Der Entwurf beinhaltet eine Zweckbindung von zehn Prozent des Jagdpachtbetrags für nicht näher definierte Maßnahmen. Das ist aber im Hinblick auf die Freiheit des Eigentums sehr bedenklich. Experten sagen, dass das ganz klar Enteignung ist. Die Jagdpacht ist ein Entgelt für die Jagdausübung und steht den Grundeigentümern uneingeschränkt zu. “Die zehnprozentige Verwendung für öffentliche Zwecke (lebensraumverbessernde Maßnahmen) stellt eine unzulässige Enteignung dar. Hier stellen wir uns als Bauernbund schützend vor die Grundbesitzer”, so Berlakovich.

Die Änderungen lassen weiterhin viele Fragen offen:

  • Was ist, wenn die Durchführung von Maßnahmen nicht möglich ist?
  • Wer kontrolliert die Durchführung?
  • Was ist, wenn nicht das gesamte Geld verwendet wird?

“Viele Punkte sind also weiter unklar, bedeuten aber für alle Beteiligten mehr Bürokratie”, erklärt Berlakovich. Der Burgenländische Landesjagdverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes. Die Behörde hat hier Aufsichtspflichten. Rot-Blau möchte nun zwei Vertreter der Landesregierung im Vorstand. Die Aufsichtsbehörde hat aber ohnehin rechtsbelehrende und beratende Aufgaben zu erfüllen. Es ist paradox, dass dadurch die willensbildenden Mitglieder in der Minderheit sind. Seit Jahrzehnten arbeiten Jäger, Landwirte, Grundeigentümer und Gemeinden – bei all den verschiedenen Interessenlagen gut zusammen. Das Ergebnis sind gesunde Wildbestände und ein intaktes Ökosystem, das europaweit vorbildhaft ist. Dieser erfolgreiche Weg wäre zukünftig massiv gefährdet. “Die geplanten Änderungen im Jagdgesetz sind verfassungsrechtlich bedenklich, fördern Streit und bringen viel mehr Bürokratie. Ein gutes Gesetz kann nur unter Einbindung aller Interessengruppen erfolgen, getragen vom Geist der Gemeinsamkeit”, so Berlakovich.

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