GAP-Positionen der Jungen

Junge Hofübernehmer wollen weiterhin von ihrer Arbeit leben. Die Jungbauernschaft hat daher Forderungen für die Umsetzung des GAP-Strategieplans 2023-2027 und des neuen ÖPUL formuliert.

Jugbauern fordern Planungssicherheit. Foto: Dusan Kostic - stock.adome.com

Für die rund 50.000 Jungbäuerinnen und Jungbauern in Österreich braucht es eine Rechts- und Planungssicherheit. „Diese muss durch die Gemeinsame Agrarpolitik unbedingt gewährleistet sein“, erklären Obmann Franz Xaver Broidl und Pia Essl, Generalsekretärin der Jungbauernschaft. Die bisherige Struktur der GAP mit 1. und 2. Säule habe sich bewährt. „Dennoch braucht es Verbesserungen in diversen Bereichen.“

Praxistaugliche Lösungen
So fordern die Jungbauern die Beibehaltung der Direktzahlungen als effektives Sicherheitsnetz, samt Bindung der Flächenzahlung der 1. Säule an die bewirtschaftete Fläche (mit Ausnahme im Almgebiet bei besonderer Bewirtschaftungsweise); eine höhere Förderung „für die ersten Hektar“, um kleine Betriebe zu erhalten, und die Deckelung der Direktzahlungen bei 100.000 Euro. Eiweißpflanzen auf nicht produktiven Flächen sollen zu 100 % angerechnet, mit der Erlaubnis von konventionellem Pflanzenschutz. Die Feststellung von Almflächen und Hutweiden soll praxistauglich, jene von Weideflächen einfacher abgewickelt und mit stärkerem Anreiz für den Auftrieb versehen werden. Um Wildschäden und das Ausbreiten von Neophyten einzudämmen, brauche es speziell geförderte Bejagungsschneisen oder Blühstreifen. „Eine einheitliche Betriebsprämie unterstützen wir nur dann, wenn einheitliche Produktionsstandards und gleiches Lohnniveau der EU-Länder dementsprechend gegeben ist“, betonen die Jungbauern.
Sie stellen sich auch klar gegen Wettbewerbsverzerrung zwischen den Mitgliedsstaaten durch eine Vereinheitlichung der produktbezogenen Förderungen, fordern Maßnahmen gegen die „Eiweißlücke“ sowie wirkungsvolle Verwaltungsvereinfachungen sowie praxisnahe Auflagen und generell „eine geregelte Kontrolldichte“ (und wenn unumgänglich „eine Sanktionierung mit Augenmaß, ohne rückwirkende Sanktionen“).

Wirkungsvolles Top-up
Der „Top-up“-Zuschlag für Jungbauern soll beibehalten, dessen Deckelung aber auf 4 % angehoben werden. Wie bisher sollten die ersten 40 Hektar mit 76 Euro pro Hektar abgegolten werden. „Und innerhalb der GAP-Periode darf es zu keinen Änderungen der Rahmenbedingungen kommen, ebenso zu keiner Kürzung.“
Für die 2. Säule der GAP fordern Österreichs Jungbauern eine starke Ausgleichszulage; eine starke Investitionsförderung für gemeinsame Verarbeitung oder Vermarktung sowie die Gleichschaltung der Anforderungen zur Anerkennung als Hofübernehmer in der 1. und 2. Säule. Für die Erstniederlassungsbeihilfe wird eine analoge Fortführung der Zahlungshöhe gefordert, dazu ein „modulares und frei kombinierbares ÖPUL, welches Maßnahmen für alle Betriebsarten anbietet“.
Weitere Forderungen aus dem Jungbauern-Positionspapier betreffen das LEADER Programm der EU. Es brauche einen Schwerpunkt in Richtung nachhaltige Bewusstseinsbildung, auch darf es zu keinen Kürzungen im Bildungsbereich und bei den Schulprogrammen kommen. Und die Jungbauern fordern die gleichwertige Anerkennung aller 15 Facharbeiter- und Meistertitel.

Investhilfe, Existenzgründung
Besonderes Augenmerk legen sie auch auf einen höheren 10 %-Zuschuss zur Investförderung speziell für Hofübernehmer. „Auch die Grenze für die Beantragung von fünf Jahren ab Bewirtschaftungsbeginn muss fallen. Der Zuschuss soll für Bewirtschafter bis zum 40. Lebensjahr beantragbar sein.“ Wünschenswert wäre zudem eine Erhöhung der maximalen Fördersumme (derzeit 400.000 €) und eine Indexanpassung sowie die einfachere Abwicklung samt Möglichkeit einer Pauschalkostenabrechnung für Projekte bis 100.000 Euro.
Weiterhin wesentlich sei die Existenzgründungsbeihilfe. Hier fordern die Jungbauern die Abänderung der Bezugsbedingungen. Personen bis zum 40. Lebensjahr haben einen einmaligen Anspruch darauf. „Dieser Anspruch muss unabhängig vom Zeitpunkt der Betriebsübernahme sein und darf nicht verfallen. Eine agrarische Ausbildung muss aber nach wie vor ein Kriterium sein. Und die Auszahlung der gesamten Beihilfe hat innerhalb eines Jahres nach der Antragstellung zu erfolgen“, so Broidl. Und er fordert die Erhöhung des Meisterzuschusses auf 5.000 Euro oder die Erhöhung des Eigentumüberganges auf 4.000 Euro, um die Übergabewilligkeit zu erhöhen.
Der gesamte Forderungskatalog, auch das ÖPUL betreffend, auf
www.jungbauern.at

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