Filmaufnahmen erlaubt, Veröffentlichung verboten

Der OÖ Bauernbund beantragt die Einrichtung eines Livestreams.

Zuletzt gab es wiederholt Debatten über die Zulässigkeit von Filmaufnahmen in der Vollversammlung. Die LK OÖ hat daher den Verfassungsdienst des Landes um entsprechende Prüfung ersucht. Aufgrund der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung hat dieser entschieden, dass Filmaufnahmen zwar erlaubt, jedoch die Veröffentlichung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer unzulässig ist.

Der Bauernbund ergreift nun die Initiative und beantragt eine Änderung der Geschäftsordnung der Landwirtschaftskammer, um die Filmaufnahmen zu erlauben. „Mit dieser soll die notwendige Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines Video-Live-streams aus der LK-Vollversammlung geschaffen und somit noch mehr Transparenz in der Kammerarbeit ermöglicht werden“, kündigt Bauernbund-Fraktionsobfrau Rosemarie Ferstl an.

Der Video-Livestream wird auf lk-online bis sechs Monate nach der Vollversammlung öffentlich zur Verfügung stehen.

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  • Vollversammlung: LK OÖ
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AUTORred Anna Schaumberger
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