Im Sozialausschuss des Parlaments wurde eine Einigung im Sinne der Bauern betreffend Senkung des Fiktiven Ausgedinges erzielt.

Diese Absenkung von derzeit 10 auf künftig 7,5 Prozent soll rückwirkend ab 1. Jänner 2022 gelten. Erst vor zwei Jahren, 2020, wurde das fiktive Ausgedinge von 13 auf 10 % gesenkt. Dazu sagte der Bauernbund-Abgeordnete und LK Tirol-Präsident Josef Hechenberger: „In der Steuerreform werden nun zusätzlich die Bauernpensionistinnen und -pensionisten berücksichtigt.“ Viele hätten ihr Leben lang hart am Hof gearbeitet und sich auch im Ruhestand nicht völlig zurückgezogen, „sondern helfen weiterhin fleißig mit.“ Hechenberger: „Diese Gruppe hat es sich also mehr als verdient, ein Stück vom Steuerreform-Kuchen abzubekommen.“

Das fiktive Ausgedinge entspreche bei vielen Betrieben nicht mehr der heutigen Realität, etwa wenn die Nachkommen getrennt von ihren Eltern leben oder den Hof nicht mehr weiterführen, so Hechenberger.

Worum geht es beim fiktiven Ausgedinge konkret? Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb übergeben, verkauft, verpachtet oder auf andere Weise zur Bewirtschaftung überlassen, so werden für die Berechnung der Ausgleichszulage zur Pension nicht die tatsächlichen Gegenleistungen angerechnet, sondern das fiktive Ausgedinge, ausgehend vom Einheitswert des überlassenen Betriebes. Mit der weiteren Senkung des fiktiven Ausgedinges um 2,5 Prozent erhalten bäuerliche Ruheständler eine höhere Pension. Bei einer durchschnittlichen SVS-Pension eines Bauern von monatlich 1000 Euro schlägt sich die Senkung des fiktiven Ausgedinges mit einem Plus von 25 Euro monatlich zu Buche. Oder auf ein Jahr berechnet mit 350 Euro.

Bereits im November 2021 wurde vom Nationalrat auch eine Pensionserhöhung von 3 Prozent für Pensionen bis zu 1.000 Euro beschlossen. Hechenberger: „Auch von dieser bereits beschlossenen Pensionserhöhung und der Senkung des fiktiven Ausgedinges profitieren die Bäuerinnen und Bauern deutlich.“ Die höher der bäuerlichen Pensionen liegen um rund ein Drittel unter der durchschnittlichen Alterspension in Österreich. „Der Anteil der Ausgleichszulagenbezieher ist bei den bäuerlichen Pensionisten besonders hoch“, so Hechenberger. In Summe bringe der Beschluss acht Millionen Euro zur Erhöhung der niedrigsten bäuerlichen Pensionen.

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AUTORBernhard Weber
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