Das System der geografischen Angaben (g.A.) für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse soll überarbeitet werden. FOTO: Ekaterina_Molchanova-stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung des Systems der geografischen Angaben (g.A.) für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse vorgeschlagen, berichtet das AIZ. Dazu zählen ein verkürztes und vereinfachtes Registrierungsverfahren, ein verbesserter Online-Schutz, mehr Nachhaltigkeit sowie gestärkte Erzeugergemeinschaften. “Die neuen Maßnahmen sollen die Verbreitung der geografischen Angaben in der gesamten Union fördern, um die ländliche Wirtschaft zu unterstützen und ein höheres Schutzniveau zu erreichen, insbesondere im Internet. Ziel ist es, die hohe Lebensmittelqualität und die hohen Standards in der EU aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass das kulturelle, gastronomische und lokale Erbe erhalten bleibt und in der EU und weltweit als authentisch zertifiziert wird”, betonte EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski.

Im Detail sollen die verschiedenen technischen und verfahrenstechnischen Vorschriften für geografische Angaben zusammengeführt werden, was zu einem einzigen vereinfachten Verfahren für die Eintragung von geografischen Angaben für EU- und Nicht-EU-Antragsteller führen soll. Durch die Überarbeitung soll der Schutz geografischer Angaben im Internet verbessert werden. Im Fokus stehen dabei der Verkauf über Online-Plattformen, der Schutz vor fälschlichen Registrierungen und der Verwendung von geografischen Angaben im Domain-Namen-System. Zudem wird es den Erzeugern als unmittelbare Folgemaßnahme zur Farm to Fork-Strategie möglich sein, ihre Maßnahmen zur sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit in ihren Produktspezifikationen zu verankern, indem sie die entsprechenden Anforderungen festlegen. Überdies können von den Mitgliedstaaten anerkannte Erzeugergemeinschaften künftig ihre geografischen Angaben verwalten, durchsetzen und weiterentwickeln, insbesondere indem sie Zugang zu den für die Bekämpfung von Produktfälschungen zuständigen Behörden und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten erhalten.

Der Vorschlag ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses. Im Oktober 2020 wurde eine erste Folgenabschätzung veröffentlicht, gefolgt von einer öffentlichen Konsultation, die vom 15. Jänner 2021 bis zum 9. April 2021 lief, sowie von gezielten Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Organisationen in diesem Bereich.

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AUTORRed. SN
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