In der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, eine Obergrenze für die Direktzahlungen festzusetzen, forderte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger vor dem EU-Agrarrat in Brüssel. Ob die Kappungsgrenze bei 60.000 Euro pro Jahr und Betrieb liegen sollte, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, wollte Köstinger noch nicht bestätigen. Die Entscheidung über die Direktzahlungen für Großbetriebe liege schließlich bei den Staats- und Regierungschefs, erklärte Köstinger ihre Zurückhaltung. Die Verpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten zur Kappung sei ihr aber ein Anliegen, um Wettbewerbsverzerrungen nach der GAP-Reform zu vermeiden. Österreich werde den Schwerpunkt in den nationalen Strategieplänen auf die Förderung von bäuerlichen Familienbetrieben und eine qualitativ hochwertige Erzeugung legen. Bisher habe die GAP zu sehr auf die Massenproduktion im Agrarsektor gesetzt und das ginge immer auf Kosten von Umweltressourcen, kritisierte Köstinger.
Die deutsche Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner forderte in einem Brief an EU-Agrarkommissar Phil Hogan, dass es nur freiwillige Regelungen für die Kappung geben dürfe. Klöckner argumentierte, zwischen den deutschen Bundesländern dürfe es nicht zu großen Umverteilungen bei der Agrarförderung kommen. Außerdem sei die Berechnung von Löhnen in den Betrieben viel zu aufwendig, die nach dem Reformvorschlag der EU-Kommission von der Summe der zu kürzenden Direktzahlungen abgezogen werden dürfen. Klöckner war nicht auf dem EU-Agrarrat, sondern ließ sich durch ihren Staatssekretär Hermann Onno Aikens vertreten. AIZ
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- Bundesministerin Elisabeth Köstinger: BMNT/Paul Gruber