Entwaldungsverordnung: „Die Vernunft hat gesiegt“

Im EU-Parlament haben die Abgeordneten heute den Abänderungen der EU-Entwaldungsverordnung zugestimmt. Neben dem einjährigen Aufschub soll es eine praxistaugliche Umsetzung für Länder ohne Entwaldungsrisiko geben.

„Heute ist ein guter Tag für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern“, erklärte Bauernbund-Präsident Georg Strasser in einer ersten Reaktion. Die Zustimmung wertet der Agrarsprecher der ÖVP auch als einen Erfolg für den Bauernbund. Dessen EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber habe mit Überzeugungsarbeit über einen langen Zeitraum dazu beigetragen.

Was wurde konkret beschlossen? Das für 30. Dezember 2024 geplante Inkrafttreten der Verordnung wird um ein Jahr aufgeschoben. Zudem wurden mehrere von der Fraktion der Europäischen Volkspartei eingebrachte Änderungsvorschläge angenommen.

Neben den schon bisher vorgesehenen drei Kategorien für „hohes, mittleres und niedriges Entwaldungsrisiko“ wird auch eine vierte Kategorie für jene Länder ohne ein derartiges Risiko geschaffen. Diese soll auch für Österreich gelten. Damit soll es keine überbordenden Auflagen durch umfangreiche Dokumentationspflichten für die Österreichs Waldbauern geben. Auch weil eine derartige Bürokratie keine Regenwälder schütze, lautete über Monate hinweg die Kritik am bisherigen Verordnungsentwurf der EU-Kommission.

Strasser: „Kein Mensch hätte verstanden, warum Bäuerinnen und Bauern in jenen Ländern, die eine vorbildliche Waldbewirtschaftung betreiben, durch weitere Auflagen bestraft werden.“

Konkret sieht die Verordnung nämlich vor, dass Landwirte, die ihre Produkte verkaufen wollen, nachweisen müssen, dass diese nicht von ehemaligen Waldflächen stammen, die nach dem 1. Jänner 2021 in landwirtschaftliche Flächen umgewandelt wurden. Nun sind weitere Verhandlungen mit der EU-Kommission notwendig, um die wesentliche Veränderung hinsichtlich der Dokumentationspflichten für Staaten wie Österreich zu beschließen. Strasser: „Ein Land, auf dessen Staatsfläche zur Hälfte Wald steht und der sich jedes Jahr um 3.400 Hektar vergrößert, braucht kein neues Regelwerk, um den Wald zu schützen.“  Auch dem Bauernbündler Alex Bernhuber sei es gelungen, im EU-Parlament die notwendigen Mehrheiten dafür zu finden, so Strasser.

Ebenfalls erleichtert zeigt sich Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich. Er meint: „Die heutige Abstimmung ist ein bedeutender Erfolg für die Forstwirtschaft und den Wirtschaftsstandort Europa.“ Damit werde anerkannt, „dass Länder wie Österreich, die einen nachhaltigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, nicht mit unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand belastet werden sollten.“

 

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  • Entwaldungsverordnung: Robert Kneschke - stock.adobe.com
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AUTORRed. BW
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