Bernhuber: Letzte Chance für Bleischrot bei der Jagd

EU will Verbot für Bleischrot bei der Jagd in Feuchtgebieten: EU-Abgeordneter Bernhuber kritisiert die vage Definition der "Feuchtgebiete" im Gesetzesvorschlag und legt daher Einspruch ein.

Alexander Bernhuber, EU-Abgeordneter

Bei der Jagd in Feuchtgebieten soll es künftig ein Verbot von bleihaltiger Schrotmunition geben. Darauf hat sich die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten geeinigt. Im Umweltausschuss im Europaparlament legt Alexander Bernhuber, EU-Abgeordneter aus dem Bauernbund, im Namen der Europäischen Volkspartei dagegen Einspruch ein. Problematisch sieht Bernhuber vor allem die unklare Definition der “Feuchtgebiete”: “Der Vorschlag der Kommission schießt an der Praxis vorbei. Ein Feuchtgebiet kann laut Definition der Kommission bereits eine kleine Lacke nach dem Regen sein, in deren Umkreis von 100 Metern nicht einmal das Tragen von Bleimunition gestattet wäre. Die Umsetzung in dieser Form würde bedeuten, dass bereits nach einem Regen die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd verboten ist”, kritisiert Bernhuber.

Würde sein Einspruch nicht angenommen, so müssten sämtliche nationale Gesetze in den Mitgliedstaaten entsprechend geändert werden. Die Kommission sieht eine Übergangszeit von zwei Jahren vor. Nicht nur die Jagd stehe hier vor einer großen Herausforderung, auch für Sportschützen würde die Gesetzesänderung beträchtliche Probleme mit sich bringen, warnt Bernhuber: “Bei der Umsetzung dieser Verordnung droht rund 600 Schießstätten das Aus und auch die olympische Disziplin des Tontaubenschießens wäre mit beträchtlichen Herausforderungen konfrontiert.”

Der Einspruch von Bernhuber wird im Umweltausschuss von der Europäischen Volkspartei und den Fraktionen der Europäischen Liberalen (Renew) und den Konservativen (EKR) weitgehend unterstützt. Ob sich eine Mehrheit ausgeht, ist aber noch offen. “Ich appelliere an die Vernunft der Kolleginnen und Kollegen im Umweltausschuss. Dieses Verbot ist zu kurz gedacht. Wir brauchen eine Regelung, die pragmatisch und umsetzbar ist”, sagt Bernhuber.

Sollte der Einspruch angenommen werden, wird er dann voraussichtlich im November im Plenum des Europaparlaments abgestimmt. Hätte Bernhubers Einspruch auch im Plenum eine Mehrheit, müsste die Kommission die Bedenken berücksichtigen und einen neuen Vorschlag ausarbeiten.

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  • Alexander Bernhuber, EU-Abgeordneter: Philipp Monihart
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