Bauernparlament bekräftigt Nein zu Mercosur

In der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer wurde zudem eine Inflationsapassung bei der Pauschalierungsregelung gefordert.

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich wurde diese Woche erstmals, auf Antrag des Bauernbundes, online übertragen.

Nicht nur Österreich sondern auch andere EU-Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Frankreich und nun auch Polen lehnen das geplante Freihandelsabkommen Mercosur ab. Als Gründe dafür werden erhebliche Unterschiede bei den Produktionsstandards sowie negative Auswirkungen auf die europäische Landwirtschaft genannt. Auch der Dachverband der EU-Bauern, die Copa-Cogeca, warnt seit Jahren vor den negativen Auswirkungen für bäuerliche Betriebe. Laut Medienberichten soll das Abkommen morgen am 6. Dezember 2024 auf dem Mercosur-Gipfel in Montevideo, der Hauptstadt von Uruguay unterzeichnet werden. Der OÖ. Bauernbund hat daher abermals einen Antrag in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, weiterhin konsequent an der Ablehnung des vorliegenden Entwurfes zum EU-Mercosur-Abkommen festzuhalten.

Im Gegensatz zum geplanten Mercosur-Abkommen müsse durch die Anwendung fairer Handelspraktiken auch bei künftigen Freihandelsabkommen die europäische und österreichische Landwirtschaft gestärkt werden.

„Wir fordern weiter an der Ablehnung des Mercosur-Abkommens festzuhalten.” Rosemarie Ferstl

„Die hohen EU-Agrarproduktionsstandards müssen als Grundvoraussetzung für die Marktöffnung fix verankert werden, um sicherzustellen, dass importierte Produkte den gleichen Qualitätsanforderungen entsprechen, wie in der EU hergestellte Produkte. Zudem sind die Einführung von Einfuhrzöllen und gegebenenfalls Importbeschränkungen erforderlich, um Unterschiede in den Produktionsstandards zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten auszugleichen“, betonte Bauernbund-Fraktionsobfrau und LK-Vizepräsidentin Rosemarie Ferstl.

Ebenso sei die künftige Bundesregierung gefordert, eine praktikable Lösung für die Übergangsfrist zum Vollspaltenbodenverbot zu schaffen. Die bäuerliche Interessenvertretung und die Schweinebranche haben bereits ein anwendbares Konzept vorgestellt, das die Anforderungen des Verfassungsgerichtshofes berücksichtige. Dieses müsse bis spätestens Mai 2025 im Parlament beschlossen werden. „Wir benötigen hier dringend eine positive Entscheidung um wieder Planungs- sowie Investitionssicherheit für die Schweinebauern herzustellen. Es geht um die Existenz eines Großteils der 18.000 schweinehaltenden Betriebe in Österreich“, so Ferstl in der Vollversammlung, die heute erstmals auf Antrag des Bauernbundes online übertragen wurde.

Quelle: BZ/Mursch-edlmayr
Präsident Waldenberger berichtete im weihnachtlich dekorierten Saal.

Steuerliche Umsatzgrenzen an Inflation anpassen

Nachdem im Jahr 2022 die Umsatzgrenzen in der Voll- und Teilpauschalierung sowie in der Buchführungspflicht auf 600.000 Euro angehoben wurden, was eine bedeutende Entlastung für die Landwirtschaft brachte, wird nun vom Bauernparlament eine regelmäßige Inflationsanpassung dieser Grenzen gefordert. Ansonsten würden die Betriebe auf Grund der Teuerung Gefahr laufen, bei steigenden Umsätzen aus dem Anwendungsbereich der Pauschalierung zu fallen, was zu erhöhtem bürokratischem Aufwand führen würde. „Es ist entscheidend, dass die Umsatzgrenzen regelmäßig und automatisch an die Inflation angepasst werden, um zu verhindern, dass landwirtschaftliche Betriebe aus steuerlichen Gründen ihren Produktionsumfang reduzieren. Dieser Schritt stellt lediglich eine Gleichbehandlung mit anderen Bevölkerungsgruppen dar. Schließlich hat die Bundesregierung ab dem Jahr 2023 die Abschaffung der kalten Progression beschlossen, wodurch die Grenzbeträge im Einkommensteuertarif und bestimmte Steuerabsetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden“, erklärte LK-Präsident Franz Waldenberger.

„Die Umsatzgrenzen müssen regelmäßig und automatisch an die Inflation angepasst werden.” Franz Waldenberger

Die Vollversammlung plädierte zudem für eine Erhöhung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 55.000 Euro, um diese an die Kleinunternehmerregelung anzupassen. „Auch dieser Schritt ist notwendig, da viele Betriebe aufgrund steigender Kosten die derzeitige Grenze schneller überschreiten, was ihre wirtschaftliche Stabilität gefährdet. Wir streben gleiche und damit faire Bedingungen wie für gewerbliche Betriebe an“, betonte Waldenberger.

Eine Gleichstellung wurde auch für den heimischen Obst- und Gemüsebau gefordert, denn hohe personalbezogene Abgaben für österreichische Betriebe würden einen massiven Wettbewerbsnachteil gegenüber Nachbarländern wie Deutschland oder Italien bedeuten und damit die Eigenversorung hierzulande gefährden.

Schweinebauern brauchen rasch praktikable Lösung

Im Bauernparlament wurde weiters durch einen Antrag des Bauernbundes eine Änderung der Rechtslage gefordert, um die Entpflichtung aller Pflanzenschutzmittel-Gebinde, unabhängig von ihrer Gefahrenklasse, wiederherzustellen. Denn seit 1. Januar 2022 müssen Gebinde mit bestimmten Gefahrensymbolen als gefährliche Abfälle entsorgt werden, was die Landwirtschaft vor erhebliche Kosten und Aufwände stellt. Zuvor konnten diese problemlos und kostenlos im Abfallsammelzentrum entsorgt werden. „Es ist unerlässlich, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die es ermöglicht, diese Gebinde von der Kostenpflicht bei der Entsorgung zu befreien, wie es schon zuvor der Fall war. Dadurch können die Aufwände für die Landwirtschaft gesenkt und zusätzliche Hürden und Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung vermieden werden. Dies liegt nicht nur im Interesse der Bäuerinnen und Bauern, sondern würde auch eine Erleichterung für die Abfallwirtschaft darstellen“, betonte Waldenberger.

- Bildquellen -

  • Waldenberger: BZ/Mursch-edlmayr
  • Vollversammlung: BZ/Mursch-Edlmayr
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AUTORred Thomas Mursch-Edlmayr
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