Seit 3.11.2022 können land- und forstwirtschaftliche Betriebe einen Antrag auf die Agrardiesel-Rückvergütung einfach mittels Mehrfachantrag stellen. Ausgezahlt wird im Frühjahr nächsten Jahres über die AMA. Für die Entlastungsmaßnahme sind insgesamt 30 Mio. Euro  reserviert.

„Mit einer pauschalen Steuerbegünstigung für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen, die unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, leisten wir mit der temporären Agrardieselrückvergütung in Zeiten extrem hoher Betriebsmittelkosten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung unserer bäuerlichen Familienbetriebe“, ruft Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig dazu auf, von der Maßnahme Gebrauch zu machen. Ohne Treibstoff gebe es keine Lebensmittel. Deshalb sei diese steuerliche Entlastungsmaßnahme für die weiterhin sichere Versorgung mit Lebensmitteln wichtig.  

7 Cent pro Liter
Konkret wird eine Rückvergütung von 7 Cent/Liter Gasöl berechnet, basierend auf einem durchschnittlichen Gasölverbrauch in Liter/ha. Auch die Bewirtschaftungsarten werden differenziert miteinberechnet. Anspruchsberechtigt sind alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Vergütungszeitraum 1.5.2022 bis 30.6.2023. Die Anträge können über eine Überarbeitung des Mehrfachantrags 2022 gestellt werden, die Auszahlung erfolgt dann über die AMA im Frühjahr 2023.

Was tun, wenn kein Mehrfachantrag abgegeben wird?
Betriebe, wie zum Beispiel reine Forstbetriebe, die keinen Mehrfachantrag abgeben und deren Stammdaten der AMA nicht vorliegen, können sich vorab registrieren und eine Betriebsnummer beantragen.

 

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AUTORRed. MR
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