Im Umweltausschuss des EU-Parlaments verständigten sich die Christdemokraten, die Sozialdemokraten und die Liberalen darauf, dass mit der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Direktzahlungen auf höchstens 80.000 Euro pro Betrieb und Jahr, ohne Abzug der Lohnkosten, beschränkt werden sollen. Die Grünen und die Linken hatten sogar 60.000 Euro als Obergrenze (Capping) gefordert, konnten sich im Ausschuss aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission will die Direktzahlungen ab 60.000 Euro kürzen und auf höchstens 100.000 Euro beschränken, allerdings nachdem die Lohnkosten abgezogen sind.Weiterhin will der Umweltausschuss des EU-Parlaments 30 Prozent (%) der Mittel aus der Ersten Säule der GAP (Direktzahlungen) für Umwelt- und Klimamaßnahmen reservieren. In der Zweiten Säule der GAP (Ländliche Entwicklung) sollen mindestens 40 % für eine umweltfreundliche Landwirtschaft ausgegeben werden.
Der Agrarausschuss will am 6. März 2019 seine Position zur GAP-Reform abstimmen. Das Plenum des EU-Parlaments soll nach dem heutigen Stand der Planung noch im April die erste Lesung zur zukünftigen Agrarpolitik abschließen. An der Position des Umweltausschusses zum “Capping” könnte sich also noch einiges ändern. AIZ
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