Die heimischen Schweinebauern befinden sich derzeit in einer zweischneidigen Lage. Einerseits gibt es aktuell eine positive Marktlage. Das Erzeugungsvolumen ist im Vorjahr mit 4,5 Prozent (%) zwar leicht zurückgegangen, dafür sind die Erzeugerpreise das zweite Jahr in Folge stark gestiegen (2022: plus 23,7 %, 2023: plus 20,1 %).
Für Ferkelerzeuger und geschlossene Betriebe dürfte 2024 aller Voraussicht nach eines der erfolgreichsten Jahre werden. Aber auch spezialisierte Mäster können mit dem bisherigen preislichen Verlauf des Schweinejahres durchaus zufrieden sein. Und das, obwohl in Summe EU-weit ein Rückgang beim Konsum von Schweinefleisch zu verzeichnen sei. Auf Grund von Bestandesabstockungen in großen Produktionsländern wie Deutschland, Spanien oder Dänemark befinden sich Angebot und Nachfrage aktuell aber im Gleichgewicht.
Unsicherheit: Derzeit kaum Investitonen
Andererseits fehlt den Schweinebauern Planungssicherheit für die Zukunft. Durch die Unsicherheit über das Aus des Vollspaltenbodens sowie die konkrete Umsetzung der beabsichtigten Haltungsformkennzeichnung gibt es in der Branche derzeit kaum Investitionen. Ziel sei es daher, zügig wirtschaftlich tragfähige Neuregelungen zu schaffen, die auch den notwendigen Investitionsschutz gewährleisten. Das betonten LK-Präsident Franz Waldenberger und Vizepräsidentin Rosemarie Ferstl im Zuge des oberösterreichischen Schweinetages.
Stufenplan zum Vollspaltenverbot
Landwirtschaftskammer und Erzeugerverbände haben betreffend dem Vollspaltenbodenverbot einen Stufenplan vorgelegt. Dieses Modell berücksichtige auch die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes, der eine Differenzierung je nach Betriebsdauer eines Stalls gefordert hat.
Demnach soll für alle Ställe, die vor 2013 errichtet wurden das trifft auf den Großteil der österreichischen Schweineställe zu die Übergangsfrist mit 2036 enden. Für Ställe, die nach 2013 errichtet wurden, soll es bei der bisherigen Frist mit dem Jahr 2040 bleiben. Ansonsten soll es zu keinen weiteren inhaltlichen Anpassungen des Tierschutzpaketes kommen, da es dazu auch keinerlei Beanstandungen im VfGH-Urteil gegeben habe. Das Verbot von Vollspaltenböden bei Neu- und Umbau seit 2023 soll ebenso aufrecht bleiben, wie der Investitionsschutz von 23 Jahren für Ställe, die nach dem neuen, derzeit gültigen Haltungsstandard errichtet wurden. Begleitet soll dieser Plan von einem Investitionspaket für mehr Tierwohl werden.
Lösung bis Juni 2025 unbedingt erforderlich
Auch Konrad Blaas, Leiter der Abteilung Tierische Produktion im Landwirtschaftsministerium, betonte, dass Ansätze für sachgemäße Lösungen vorliegen. „Es braucht den Willen zu pragmatischen Lösungen, die im gegebenen wirtschaftlichen und wettbewerblichen Umfeld im Gemeinschaftsmarkt für die Betriebe auch umsetzbar bleiben“, so Blaas. Eine Lösung vor Juni 2025 sei demnach unbedingt erforderlich, da ein sonst unmittelbar gültiges Verbot der Haltung von Schweinen auf Vollspalten ohne ausreichende Übergangsfrist mit großer Sicherheit ebenfalls verfassungswidrig wäre. Eine unklare rechtliche Lage würde nicht nur den Ländern beim Vollzug erhebliche Schwierigkeiten bereiten, sondern vor allem schweinehaltende Betriebe weiter einer ungewissen Zukunft aussetzen.
Branchenvertreter sehen nun die künftige Bundesregierung in der Pflicht, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Ansonsten drohe ein Verlust der Versorgungssicherheit mit heimischem Schweinefleisch.
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