Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung die Beschwerde des Wiener Tierschutzvereins (als anerkannte Umweltorganisation) gegen Entnahmeverordnungen nach dem Salzburger Jagdgesetz zurückgewiesen. Die Tierschutzorganisation hat ihre Beschwerde darauf gestützt, dass durch den Weg einer Verordnung die von der FFH-Richtlinie vorgesehene Einzelfallprüfung nicht vorgenommen und der gerichtliche Rechtsschutz von anerkannten Umweltorganisationen nach dem Unionsumweltrecht nicht gewährt wäre.
Im konkreten Fall hat sich die Salzburger Landesregierung und in weiterer Folge das Verwaltungsgericht eingehend mit den Voraussetzungen für eine Abweichung vom strengen Schutz nach Artikel 16 FFH-Richtlinie auseinandergesetzt und ist dabei zum Ergebnis gekommen, dass diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall gegeben gewesen sind.
Die Einzelfallprüfung nach der FFH-Richtlinie ist nach dem Verwaltungsgerichtshof also auch im Verordnungswege ordentlich gewährleistet. Die Tierschutzorganisation ist damit im Bestreben gescheitert, Entnahmen nur im Bescheidweg zuzulassen.
Weg zu erfolgreichem Wolfsmanagement
Bauernbunddirektor Dr. Peter Raggl zeigt sich darüber sehr erfreut: „Das ist neben den Entwicklungen auf EU-Ebene, wo es in Richtung Herabsenkung des Schutzstatus geht, ein weiterer wichtiger Schritt zur ganzjährigen Bejagung von Wölfen.“ Er ordnet diese Entscheidung folgendermaßen ein: „Mit dieser Vorgangsweise hat der Umweltschutzverein vor dem Verwaltungsgerichtshof eine rechtliche Niederlage erlitten, welche den auch von der Tiroler Landesregierung beschrittenen Weg der Entnahme von Risiko- und Schadwölfen im Verordnungswege bestätigt. Das ist auf dem Weg hin zu einem erfolgreichen Wolfsmanagement eine besonders wichtige Entscheidung.“ Er meint weiter: „Die Wolfspopulation explodiert in ganz Europa und die Risszahlen auf Almen und Heimweiden nehmen von Jahr zu Jahr zu, da ist es umso wichtiger, dass wir eine rechtliche Grundlage für ein praktikables Wolfsmanagement haben.“
Als bedeutend bewertet Raggl in diesem Zusammenhang auch, dass der Verwaltungsgerichtshof das Vorbringen der Umweltorganisation, wonach die Überprüfung und Aufhebung von Entnahmeverordnungen durch österreichische Behörden erschwert, wenn nicht sogar verhindert würden, nicht zutreffend ist.
„Der Tiroler Weg, also die Vorgangsweise der Tiroler Landesregierung, mit den raschen Entnahmeverordnungen wurde damit bestätigt. Der ständigen Beeinspruchung der Abschussbescheide durch verschiedene NGOs kann somit ausgestellt werden.“ Raggl vertraut darauf, dass die Senkung des Schutzstatus und damit einhergehend die leichtere Regulierbarkeit des Wolfsbestandes als nächster logischer Schritt bald folgen wird.
Wolfsschutz soll auf EU-Ebene gesenkt werden
Er verweist dabei auf die Ankündigung, dass der Schutzstatus des Wolfes EU-weit schon bald herabgesenkt werden könnte. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, der eine wichtige Schlüsselperson in dieser Bestrebung ist, spricht hier von einem Meilenstein, den man erreicht habe. Er meinte gegenüber der Tiroler Bauernzeitung: „Der Sachverstand hat über die Ideologie gesiegt. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun nach unserem jahrelangen Einsatz mehrheitlich für die Senkung des Schutzstatus des Wolfes gestimmt. Damit ist der Weg für eine leichtere Regulierung des Großraubtieres Wolf geebnet.“ Totschnig spricht sich bereits seit geraumer Zeit für eine Senkung des Wolfsschutzes aus. „Fakt ist, der Wolf ist mit über 20.000 Individuen in Europa nicht mehr vom Aussterben bedroht. Zudem verliert das Großraubtier zunehmend die Scheu vor dem Menschen“, so der Minister in einer Aussendung im Juli. Anlass für die Aussendung Totschnigs war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
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