Die Vorbereitungen für die Gemeinderatswahlen 2025 laufen bereits

Am 26. Jänner 2025 finden in Niederösterreich die nächsten Gemeinderatswahlen statt. Aufgrund einer neuen Rechtslage gibt es wichtige Neuerungen. Hier ein Überblick.

Am 26. Jänner ist Wahltag in 568 Gemeinden in Niederösterreich.

Wahltag in Niederösterreichs Gemeinden. In 568 der insgesamt 573 Gemeinden des Landes steht am 26. Jänner 2025 der Gemeinderat zur Wahl. Es handelt sich bei diesem Wahlgang nicht um eine „einzige“ Wahl, sondern für jede Gemeinde um ein eigenes Wahlverfahren.

Nicht gewählt wird in den Marktgemeinden Pernersdorf und Vösendorf, da hier bereits Neuwahlen stattgefunden haben. Auch die Städte mit eigenem Statut St. Pölten, Krems und Waidhofen an der Ybbs sind von den allgemeinen Gemeinderatswahlen nicht betroffen, weil für sie eigene Bestimmungen gelten. Hier bildet die Stadt Wiener Neustadt eine Ausnahme, wo auch am 26. Jänner gewählt wird.

Wichtige Neuerungen

Im Vergleich zu den zurückliegenden allgemeinen Gemeinderatswahlen hat sich die Rechtslage zum Teil deutlich geändert. Hier die wichtigsten Neuerungen.

• Nur mehr Personen mit Hauptwohnsitz dürfen wählen – Bei den allgemeinen Gemeinderatswahlen 2025 dürfen nur mehr Personen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde wählen.

• Kein nichtamtlicher Stimmzettel mehr – Es darf nur mehr der amtliche Stimmzettel verwendet werden. Der nichtamtliche Stimmzettel wurde im Jahr 2023 abgeschafft. Auf dem neuen amtlichen Stimmzettel sind sämtliche Bewerber der jeweiligen Wahlparteien namentlich anzuführen. Daher wird der amtliche Stimmzettel ein relativ großes Format haben.
 

• Neue Vergabe von Vorzugsstimmen – Es können nur mehr maximal fünf Vorzugsstimmen vergeben werden. Dies geschieht durch Markieren oder Hinzuschreiben der Bewerber. Werden mehr als fünf Vorzugsstimmen vergeben, so sind alle ungültig. Ein solcher Stimmzettel gilt aber als Stimme für die Wahlpartei der Bewerber, auch wenn eine andere Wahlpartei bezeichnet ist.

• Wahlzeugen dürfen mithelfen – Die Wahlbehörde kann mit Beschluss die Wahlzeugen zu Hilfstätigkeiten heranziehen, sofern diese zustimmen. Das ist in der Niederschrift festzuhalten.

• Wählen mit Wahlkarte in der Gemeinde – Für den Fall, dass eine Wahlkarte dem Antragsteller persönlich ausgefolgt wird, kann er sie unmittelbar nach ihrer Ausstellung in der Gemeinde zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwenden und zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde hinterlegen.

• Neue Nichtigkeitsgründe bei Briefwahl – Für die allgemeinen Gemeinderatswahlen 2025 gelten, wie bei der Nationalratswahl, zwei neue Nichtigkeitsgründe bei der Briefwahl. Einerseits ist die Wahlkarte nunmehr jedenfalls nichtig, wenn sie nicht zugeklebt ist und andererseits ist sie nichtig, wenn die Daten des Wählers auf der Wahlkarte nicht erkennbar sind.

• Wahlvorschläge – Aufgrund der Neugestaltung der amtlichen Stimmzettel wurde die Frist für die Einbringung, die Ergänzung und den Abschluss der Wahlvorschläge um zehn bzw. zwölf Tage nach vorne verlegt.

Unterschiede zur Nationalratswahl

• Name vor Partei – Im Gegensatz zur Nationalratswahl gilt bei den Wahlen das Prinzip „Name vor Partei“ bei der Auswertung von Stimmzetteln. Das bedeutet, dass wenn Bewerber einer Wahlpartei markiert werden, der Stimmzettel als Stimme für die Wahlpartei des Bewerbers zählt, auch wenn eine andere Wahlpartei bezeichnet ist. Ist beispielsweise ein Kandidat der Wahlpartei A bezeichnet und gleichzeitig die Wahlpartei B, dann zählt der Stimmzettel als Stimme für die Wahlpartei A.

• Einlangen und Wählen mit Wahlkarten – Sämtliche Briefwahlkarten müssen bis 6.30 Uhr des Wahltages bei der Gemeinde oder bis Wahlschluss im zuständigen Sprengel einlangen. Ebenso kann mit Wahlkarte nur in einem Wahllokal der eigenen Gemeinde und nicht in einer anderen Gemeinde gewählt werden.

• Kein Aushang der Auflage des Wählerverzeichnisses – Die Auflage des Wählerverzeichnisses ist lediglich durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen. Eine Kundmachung in den Häusern muss nicht erfolgen.

- Bildquellen -

  • Stimmabgabe: Redaktion93 – stock.adobe.com
- Werbung -
AUTORRed. HM
Vorheriger ArtikelBlick in die Zukunft bei der Versorgung mit Energie und Wasser
Nächster ArtikelFrühbucherbonus für NÖ Bauernbundball 2025